Nebenkostenpauschale oder Nebenkostenabrechnung?
| 19.07.2010 12:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 1 Stunde
Hallo, ich habe folgende Frage: Zu meiner Eigentumswohnung gehört ein Parkplatz. Da in unserer Garage nicht genügend Parkplätze für alle Wohnungen Platz gefunden haben, wurde für meine Wohnung in der Garage auf dem Nachbargrundstück ein Nießbrauch für einen Parkplatz eingetragen. Im Notarvertrag heißt es zu den Nebenkosten: "Der Nießbrauchberechtigte ist verpflichtet, sich angemessen an den Nebenkosten der Garage zu beteiligen". Sonst steht da nichts! Vor zwei Jahren hat die Verwaltung des Nachbargrundstücks gewechselt. Ich habe mich mit der neuen Verwaltung auf einen monatlichen Betrag als Beteiligung an den Nebenkosten geeinigt. Jetzt bekomme ich eine Nebenkostenabrechnung mit einer gehörigen Nachzahlung. Ich bin der Meinung, da keine Abrechnung vereinbart ist, sind die Nebenkosten mit meiner monatlichen Zahlung pauschal abgegolten. Wer hat Recht? Viele Grüße, J.
Trifft nicht Ihr Problem?
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