Gebrauchtwagenreparatur
| 14.07.2010 19:49 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Richter
| in unter 2 Stunden
Ich habe im Oktober 2009 einen Gebrauchtwagen gekauft und bereits einige Wochen nach dem Kauf festgestellt, dass in seltenen Fällen die Motorleistung von jetzt auf gleich abfällt und erst nach einen Neustart wieder da ist. Eine Fehlermeldung in der Anzeige gab es / gibt es nicht. Ich brachte den Wagen dann in die Werkstatt. Diese sagte mir, dass sie ohne Fehlermeldung nichts feststellen könnten. Dieses Szenarium wiederholte sich mehrere Male. Bei der letzten Beanstandung des immer wieder auftretenden Fehlers wurde die Werkstatt fündig. Diese meinte jedoch nun, weil der Wagen bereits über 100.000 km Laufleistung hat, müssten wir 60% der Reparaturkosten selbst tragen. Wir reden hier über einen defekten Turbolader mit Kosten in Höhe von 1200,00 Euro (60%). Müsste hier nicht eher die Gewährleistung des Händlers greifen?




