Umsatzsteuer
10.07.2010 16:39 |
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Steuerrecht
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Guten Tag,
ich bin Schmuckgestalterin und mache meine Steuererklärung seit Begin meiner freiberuflichen Tätigkeit selbst als EÜR. Die Käufer meiner "Produkte" sind Privatleute; ich erstelle keine Rechnungen.
Leider habe ich bei meinem Einkommenssteuerbescheid 2008 das Kleingedruckte vernachlässigt. Im Bescheid von 2009 wurde ich jetzt erneut darauf aufmerksam gemacht, die Umsatzsteuerangaben vernachlässigt zu haben, da ich über der Einkommensgrenze einer Kleinunternehmerin liege. Diesen Zeitpunkt habe ich schlichtweg verschlafen. Was kann mir blühen?
Die Einkommensteuer ist wegen der höheren Einnahmen recht hoch ausgefallen. Da ja nun wahrscheinlich eine Nachzahlungsauffor-derung ins Haus steht, möchte ich auch wissen, ob die dann ja zu hoch ausgefallenen E-St. Zahlungen vom Finanzamt rückwirkend verrechnet werden?
Muss ich die gesamte Summe auf einmal bezahlen oder sind festgelegte Raten möglich?
Trifft nicht Ihr Problem?
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