Rechnung über Kaufvertragentwurf
08.07.2010 13:05
| Preis:
***,00 € |
Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute bekam ich die Notarrechnung über einen Kaufvertragsentwurf für ein Haus (Verkehrswert 300.000 euro) i.H. von 631,89 Euro zugesandt, den die Verkäuferin per Telefon in Auftag gegeben hatte. Der Verkauf an mich hat nicht stattgefunden. Muss ich diese Rechnung bezahlen? Oder der Verkäufer? Und kann ich über meine Rechtschutzversicherung eine weitere Bearbeitung in dieser Sache geltend machen z. B. wenn diesbezüglich gegen mich geklagt wird?Ich habe nichts unterschrieben weder beim Verkäufer noch beim Notar. MgG
Trifft nicht Ihr Problem?
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Rechnung
08.07.2010 | 14:19
Antwort
von
Rechtsanwalt Marcus Bade
195 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt:
grundsätzlich ist es so dass derjenige Kostenschuldner ist, der den Auftrag erteilt hat. Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass ausschließlich die Verkäuferin den Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs beauftragt hat. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Sie der Verkäuferin auch keine Vollmacht zur Auftragsvergabe an einen Notar erteilt haben.
Sofern also meine Annahme bezüglich des Sachverhalts richtig ist und keine anderen Vereinbarungen bestehen, ist hier alleiniger Kostenschuldner die Verkäuferin. Folge davon ist, dass auch nur die Verkäuferin die Rechnung des Notars bezahlen muss.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich mit dem Notar in Verbindung zu setzen, um einen Rechtsstreit ggf. im Vorfeld schon zu verhindern.
Was die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung angeht, kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben, das ich weder Ihren Versicherungsvertrag kenne, noch die
AGB Ihrer Versicherung.
Häufig ist aber die Abwehr unberechtigter Forderungen im Versicherungsumfang enthalten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
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Marcus Bade
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