Einigung
21.02.2006 17:22 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus ... und ein Rechtsanwalt kann sich nicht auf allen Gebieten sich auskennen ... ;)
Nur leider musste ich feststellen daß, ein Anwalt es wohl ziemlich übel nimmt, wenn man für Teilbereiche eben einen Spezialisten beauftragt.
Was zur Folge hatte daß, eine komplette Mandatsniederlegung erfolgte. Gut ändern kann man daran wohl nichts, da Frist vom Gericht droht.
Nur kam jetzt auch die Rechnung, in der sehr ausführlich die einzelnen Positionen beschrieben sind, zB. Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung für 317€, die nicht bezahlt, aber das wusste man schon im voraus. Klar kann ja mal nachfragen, aber dafür dann 317€ in Rechnung zustellen, ohne den Mandanten vorher aufzuklären? Ich halte es persönlich eben schon für einen Unterschied ob jemand zu Ihnen sagt: "Fragen kann man ja mal" oder "Fragen kann man ja mal und diese Frage kostet Sie 317€."
(Rechnung lautet gemäß Brago §11).
Ein genereller Punkt der Rechnung ist das die einzelnen Posten in ihrer Addition den Gesamtstreitwert bei weitem übersteigen.
Die Gesamtforderung lautet auf zB. 50000€. Dies wird gesplittet in 20000€ für X und 30000€ für Y. Nun steht auf der Rechnung Brago §11 und RVG §13 einmal für 50000€, einmal für 20000€ und einmal für 30000€. Also einmal der Gesamtbetrag und dann noch die jeweiligen einzelnen Posten in die es gesplittet worden ist.
Wie gesagt eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ... aber dies kann nicht die Vertretung Ihres Standes sein.
Die Fragen sind:
Ist so etwas zulässig (Rechtsschutz, Gesamt und Splittung extra zu berechnen, ohne Aufklärung des Mandanten)?
Und gibt es nicht Schiedsstellen hierfür, wenn ja, wo und wie erreicht man diese ?
Mandatsniederlegung (in allen Punkten) 3 Tage vor Ablauf einer gerichtlichen Frist (in einem einzelnen Punkt) weil ich auch nicht hexen kann und 5 Jahre alte Unterlagen auch erst zusammen suchen muss?









