364.975
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1273 Besucher | 15 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Kündigung und Urlaubsanspruch
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Kündigung und Urlaubsanspruch

Kündigung und Urlaubsanspruch


02.07.2010 16:21 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Guten Tag
Ich habe am 1.1.2010 eine Assistenzarztstelle in einer Praxis in Bayern angetreten.
Am 15.6.2010 habe ich die Stelle mit einer Frist von 14 Tagen zum 1.7.2010 gekündigt.
Da die Praxis 3 Wochen Praxisurlaub hatte und ich noch 2 Wochen zusätzlich genommen habe, habe ich meine 27 Tage Erholungsurlaub für dieses Jahr bereits verbraucht.
Im Vertrag ist keine Rede von der 1/12 Regelung oder anderen Einschränkungen. Die Urlaube waren jeweils vom Chef genehmigt.
Mein Chef ist nun sehr ungehalten über meine Kündigung und möchte weitere rechtliche Schritte einleiten da ich zuviel Urlaub genommen hätte.
Wie sieht das von seitens des Arbeitsrechts aus? Ab dem 1.7 müsste ich doch vollen Urlaubsanspruch haben bzw. falls der Chef den Urlaub genehmigt steht er doch auch in Verantwortung?
Vielen Dank für eine Antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Urlaubsanspruch
02.07.2010 | 17:11

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


den angekündigten Regreßanspruchen können Sie nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hinsichtlich der Urlaubsgewährung gelassen entgegensehen.

Denn Voraussetzungen für Regreßansprüche wäre ein Verschulden Ihrerseits, was nicht einmal ansatzweise zu erkennen ist. Denn wenn es sich um genehmigten Urlaub handelt, liegt kein Verschulden Ihrerseits vor.

Der Arbeitgeber mag sich zwar ärgern; mehr wird er aber bezüglich der Urlaubsgewährung nicht rechtlich durchsetzen können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht