Antwort vom
30.06.2010 | 10:51
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt:
Hinsichtlich der Mietwagenkosten müssen Sie natürlich nur das bezahlten, was zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart war.
Hinsichtlich der vereinbarten Freikilometer ist allerdings problematisch, dass der schriftliche Mietvertrag, den Sie unterschrieben haben, nur 2000 Freikilometer enthält. Hier wird es darauf ankommen, ob Ihre Zeugen auch Aussagen darüber treffen können, welche Freikilometer nun vereinbart wurden. Aus Ihrer Schilderung geht insoweit nicht ganz eindeutig hervor, ob der Vermieter in Anwesenheit der Zeugen bestätigt hat, dass der Pauschalpreis entgegen der schriftlichen Abfassung auch 3000 Freikilometer enthält. Diese Zeugen müssten Sie dem Gericht gegenüber in einem Schriftsatz benennen.
Die Kosten für den Abschleppdienst werden hier dem Vermieter aufzuerlegen sein. Hierbei gehe ich davon aus, dass die Beauftragung eines Abschleppdienstes mit dem Vermieter abgesprochen war, da Sie mitteilen, umgehend mit diesem Rücksprache genommen zu haben. Es ist nach Ihrer Schilderung auch nicht davon auszugehen, dass Sie diesen Schaden verursacht haben, sondern vielmehr, dass das Fahrzeug bereits Mängel aufwies. Der Vermieter ist aber verpflichtet, Ihnen ein ordnungsgemäß funktionierendes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Die Abschleppkosten sollten also der Forderung des Vermieters bspw. durch Aufrechnung mit dem Mietpreis entgegengehalten werden.
Soweit der Vermieter nun eine höhere Rechnung auf Grundlage eines neuen Ihnen unbekannten (???) Mietvertrages präsentiert, sollte der Abschluss dieses Vertrages bestritten werden, damit der Vermieter den Nachweis erbringen muss, diesen Abschluss dieses neuen Vertrages nachweisen zu müssen.
Im Ergebnis haben Sie durchaus Chancen, sich erfolgreich gegen die Klage des Vermieters zu verteidigen.
Soweit Sie mitteilen, dass Sie innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist antworten sollen, weise ich Sie auf folgendes hin:
Ich gehe davon aus, dass das Gericht zunächst bestimmt hat innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen und sodann binnen einer weiteren Frist inhaltlich dazu Stellung nehmen sollen. Weiter gehe ich davon aus, dass hier die erstgenannte Frist von Ihnen mit dem 06.07. angegeben wurde.
Wenn Sie sich also gegen die Klage verteidigen wollen, sollten Sie unbedingt innerhalb der von Ihnen genannten Frist (06.07.) dem Gericht mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, da Sie ansonsten Gefahr laufen, dass im Wege eines sog. Versäumnisurteils der Klage des Vermieters stattgegeben wird.
Gerne entwerfe ich die Klageerwiderung für Sie, weise jedoch darauf hin, dass in diesem Falle Mehrkosten entstehen, die abhängig sind von der gegen Sie geltend gemachten Forderung. Im Rahmen dieser Plattform kann Ihnen nur eine erste Einschätzung der Situation gegeben werden. Für die weitere Bearbeitung ist die Einsicht in den konkret geschlossenen Mietvertrag unerlässlich.
Nachfrage vom Fragesteller
30.06.2010 | 11:21
Guten Tag Herr Rehtsanwalt,
meine Bekannte hat sowohl von mir als auch von einem weiteren Zeugen eine "Versicherung an Eides Statt", in der wir jederzeit bestätigen können dass der Gegner klar gesagt hat, dass Mehrkilometer ihm "Wurscht" sind, weil er Frau Teuteberg ja bereits als Kundin kenne.
Die Frage nach den 3000 Kilometern kam eher von ihr, weil wir unter Google-Maps nachgeschaut haben wie weit eine Strecke von Dülmen in NRW nach Perpignan ist (ca. 1400 km) - um auch dann noch Freiraum zu haben, fragte sie ihrerseits nach der Möglichkeit auch 3000 km zu fahren - Tankkosten etc würde sie ja ohnehin selbst tragen.
Der Gegener war zu Anfang sehr entgegenkommend und anscheinend auch recht froh über das zusätzliche Geschäft, denn wie sich herausstellt, war das KFZ ja auch kein Sprinter wie angekündigt, sondern ein eher klappriger Fiat Ducato Transporter.
Der Gegner geht in seiner Forderung zudem mit keinem Wort auf die gezahlte Kaution ein, die er bis heute unrechtmässig einbehält. Auch die Zahlung dieses betrages ist unstrittig und hat vor Zeugen stattgefunden, steht auch in dem (korrekten) Mietvertrag drin.
Ich habe Frau Teuteberg den Schriftkram ein bissel abgenommen, weil ich einen Scanner und Internet-Anschluss habe. frau Teuteberg ist alleinstehend mit 3 Kindern und hat daher sowohl durch die unberechtigte Nachforderung als auch durch die zusätzlichen reparaturkosten für den (offensichtlich porösen) rechten Vorderreifen ganz ordentliche Probleme.
Der orginiale Mietvertrag, die Reparatur-Rechnung und ide Forderungen sowie die EV liegen mir vor. Wenn ich das alles scanne und Ihnen maile, könnten Sie mir dann wohl in etwa die möglichen Kosten eines Mandats nennen?
Die derzeitige Forderung des Gegeners liegt unter 300 Euro...
Freundliche Grüsse und Danke vorab,
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
30.06.2010 | 11:28
Sehr geehrter Fragesteller,
selbstverständlich können Sie mir gerne die Unterlagen mailen. Denken Sie bitte auch an den Schriftsatz, den Sie von Gericht erhalten haben. Ich würde Ihnen nach der Durchsicht der Unterlagen umgehend mitteilen, mit welchen weiteren Kosten Sie rechnen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Braun
Rechtsanwalt