Frage geschrieben am 03.11.2004 09:06:00Betreff: Vereinsrecht Brief erstellen
Rechtsgebiet: Vereinsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2231
Antwort geschrieben am 03.11.2004 10:16:02
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Rechtsanwalt Falk Brorsen
Kastanienallee 40a , 38104 Braunschweig, Tel: 0531 / 317200-0, Fax: 0531 / 317200-3
Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht
Bewertungen: 9
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sofern der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen enthält, kann dieser eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung darstellen, die nach §§ 185 bis 187 StGB strafbar sind. Bitte beachten Sie, dass gleiches nicht für bloße Werturteile (Meinungen), die auf wahren Tatsachen beruhen, gilt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die „Beleidigungsfähigkeit“ für Personengemeinschaften nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung nur bejaht wird bei Personengemeinschaften mit rechtlich anerkannter sozialer Aufgabenzuweisung. Es kommt daher auch darauf an, was Aufgaben und Zweck des Vereins sind.
Zivilrechtlich kämen eventuell Schadensersatzansprüche wegen Kreditgefährdung gem. § 824 BGB in Betracht (dies setzt voraus, dass der Verein oder Sie auf Kredit im Gesetzessinne angewiesen sind, mithin in gewissen Umfang am Wirtschaftsleben teilnehmen).
Der von Ihnen gewünschte Brief kann demnach folgenden Inhalt haben:
Sehr geehrter Herr X,
in der Y-Zeitung vom xx.xx.2004 veröffentlichten Sie einen Artikel über den Z-Verein sowie über meine Person.
In diesem Artikel stellten Sie die Behauptung/en auf... Schilderung der falschen Tatsachenbehauptung.... .
Diese Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit. Tatsächlich ...Schilderung der wahren Verhältnisse... .
Durch die falschen Tatsachenbehauptungen sind Ehrverletzungen und Rufschädigungen hervorgerufen worden. Ich gehe davon aus, dass durch Ihren Artikel die Straftatbestände der §§ 185 bis 187 StGB erfüllt worden sind.
Auch ist durch die Behauptungen der Kredit des Vereines/mein Kredit gefährdet worden. Dem Verein/Mir stehen daher Schadensersatzansprüche gemäß § 824 BGB zu.
Ich habe bisher davon abgesehen, die Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung einzuschalten, da ich es vorziehe, die Angelegenheit ohne behördliche oder gerichtliche Aktivitäten zu regeln.
Dies setzt jedoch voraus, dass Sie mich über die Quellen, derer Sie sich zur Erstellung des Artikels bedient haben, aufklären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich anderenfalls davon ausgehen muss, dass die unwahren Behauptungen auf Ihre Person zurückzuführen sind.
Ich bitte mir die erforderlichen Informationen bis spätestens
25.11.2004
zukommen zu lassen.
Sollte dies innerhalb der genannten Frist nicht geschehen, so sehe ich mich gezwungen behördliche und gerichtliche Hilfe zur Regelung der Angelegenheit in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Falk Brorsen
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