Lehrer, freiberuflich, Rentenversicherungspflicht, SGB VI §2,1
17.06.2010 08:46 |
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Sozialversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Christian Lukas
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Ich arbeite freiberuflich als VHS-Dozent; meine Honorare lagen stets unter € 6900 (€400 pro Monat plus €2100 Übungsleiterfreibetrag), so dass nie Sozialversicherungsbeiträge fällig wurden.
In diesem Jahr aber werde ich aller Voraussicht nach etwas mehr einnehmen und dadurch sozialversicherungspflichtig.
Meine Frage betrifft die Rentenversicherung (immerhin ca 20 % der Einnahmen), die möglichst umgehen möchte.
In dem Zusammenhang habe ich den Rat bekommen, eine Putzfrau auf Minijobbasis anzustellen.
SGB VI §2,1:
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen ...
Heißt das, dass ich
a) einen Minijobber (=versicherungspflichtig über die Minijobzentrale angemeldet) anstellen könnte, auch für nur ca. 20 Euro die Woche?
b) Was bedeutet "im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit": könnte das auch eine Putzfrau sein? Muss denn die Minijob-Tätigkeit gar nicht konkret deklariert sein? Oder ist die Putzfrau vielleicht sogar "im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit" nötig, weil ich diese sonst gar nicht vernünftig ausüben kann?
Welche Empfehlung könne Sie mir geben?
Vielen Dank im Voraus.
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