Stornogebühren für Hotelzimmer-Buchungen
Im Rahmen einer Hochzeitsfeier habe ich in einem kleinen Hotel, das über 5 Doppelzimmer verfügt, diese 5 Zimmer ein halbes Jahr vor dem Termin gebucht.
In der Buchungsbestätigung, die ich daraufhin erhalten habe, steht:
"Für gebuchte Zimmer, die nicht bis 4 Wochen vor Belegdatum abgesagt werden, fallen Ausfallkosten in Höhe von 70% an, danach 80%, vorausgesetzt, die Zimmer können nicht anderweitig vergeben werden."
Weitere Bedingungen oder AGB gibt es nicht.
Nun werden bedauerlicherweise keine der Zimmer mehr benötigt, und so habe ich fristgerecht 4 Wochen vor Belegdatum alle Zimmer storniert. Das Hotel möchte die Stornierung aber nicht annehmen, vor allem, weil bereits andere Anfragen an das Hotel gekommen sind, die aufgrund meiner Buchung alle negativ beschieden wurden.
Das ist natürlich bedauerlich und ich verstehe auch, dass sich das Hotel auf einen Vertrauensschutz beruft.
Die Regelung des § 537 BGB ist mir zwar bekannt, allerdings steht in der Buchungsbestätigung doch ausdrücklich drin, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Belegdatum möglich ist - so lese ich die o. gen. Klausel jedenfalls im Umkehrschluss. Daraus schließe ich, dass hiermit die gesetzliche Regelung wirksam ausgeschlossen wurde.
Oder liege ich da falsch? Kann ich dem Hotelier gegenüber Zahlungsansprüche anlehnen mit der Begründung, dass er die in der Buchungsbestätigung angegebene Klausel trotz eines evtl. Schadens durch Nichtauslastung des Hotels gegen sich gelten lassen muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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