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Copyright, Urheberrecht


14.02.2006 12:07 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger




Halo,
ich möchte in einem Buch ein Gedicht und eine Zeichnung von Wilhelm Busch veröffentlichen.
Bestehen da noch Copyright- und Urheberrechte?
14.02.2006 | 15:02

Antwort

von

Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
431 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich Ihnen zunächst mitteilen möchte, dass die Urheberrechte an fremden Texten (Gedichte, Lyrics, Nachrichten, etc.) nach dem 70ten Todestag des Autors erlöschen (§ 64 UrhG). Auch unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken können frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Da der Urheberrechtsschutz auf Wilhelm Buschs Gedichte ausgelaufen ist, werden Sie das jeweilige Gedicht in Ihrem Buch veröffentlichen können. - Bei Kennzeichnung des Gedichts als Zitat unter Angabe der Quelle wäre die Veröffentlichung unabhängig von der Urheberrechtsschutzdauer zulässig.

Auch die Urheberrechtschutzdauer der Zeichnungen Wilhelm Buschs ist nach nunmehr über 70 Jahren abgelaufen, so dass Sie eine von diesen in Ihrem Buch veröffentlichen können, ohne eine Urheberrechtsverletztung zu begehen. Verwenden Sie eine copyright geschützte Fotografie einer Zeichnung, die Sie etwa einem Buch entnehmen werden, könnte allerdings das Urheberrecht des jeweiligen Fotografen verletzt sein, weshalb Sie in diesem Fall unter dem Bild die Quelle ( Name, Vorname, Titel des Werks, Erscheinungsjahr, Seite mit dem Verlag des Buches) angeben sollten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft zunächst weiter geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Frankfurt

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