Vorkaufsrecht Garten/Freizeitgarten
07.06.2010 01:19
| Preis:
***,00 € |
Grundstücke
Beantwortet von
Guten Tag,
wir möchten einen Garten/Freizeitgarten mieten.
Da wir Interesse an einem späteren Kauf haben,
-was momentan noch nicht möglich ist- und der
Vermieter auch verkaufen würde, möchte dieser
uns ein Vorkaufsrecht im Mietvertrag einräumen.
Meine Frage bezieht sich auf den Mietvertrag:
-Ist es einfach möglich das Vorkaufsrecht mit
dem Kaufpreis in dem Mietvertrag festzulegen,
oder reicht dies nicht aus um dieses zu sichern?
-Falls nicht, was ist erforderlich um ein Vorkaufs-
recht auch als dieses nutzen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Vorkaufsrecht
07.06.2010 | 03:56
Antwort
von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können ein Vorkaufsrecht im Mietvertrag vereinbaren. Da es um ein Grundstück geht, müsste die Vereinbarung allerdings notariell beurkundet werden (
§ 311b Abs. 1 BGB).
Allerdings wird beim Vorkauf kein Kaufpreis festgelegt. Der Vorkaufsberechtigte hat das Recht, in den Vertrag zwischen dem Verkäufer und einem Dritten einzutreten (siehe unten). Wenn Sie bereits einen Preis vereinbaren möchten, dann würde es sich um einen Vorvertrag zum späteren
Kaufvertrag handeln. Dieser Vorvertrag müsste ebenfalls notariell beurkundet werden.
Die Voraussetzungen der Ausübung eines Vorkaufsrecht sind in
§ 463 BGB geregelt: Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat. Der Verkäufer muss in dem Fall dem Vorkaufsberechtigten Mitteilung über die Vertragsbedingungen machen und ihm Gelegenheit geben sein Recht auszuüben.
Die Einzelheiten besprechen Sie am besten mit einem Anwalt bzw. Notar.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.