Haftpflichtschaden
01.11.2004 20:09 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
im Rahmen Haftpflichtversicherungsschadens sollen wir eine fast neuwertige Couch( 4 Mon. alt ) reparieren lassen ( 716,- € plus Transport 150.-€ )?Sollten im Falle einer Reparatur geringe Restspuren vorhanden sein, kann eine Wertminderung geprüft werden! Gleichzeitig wurde uns ein Haftpflicht-Gutachten mit folg. Berechnung übermittelt:-Wiederbeschaffungswert 3.080,-€
-Wertverlust=Abzüge Neu für Alt770,-€, -Zeitwert brutto 2.310,-€,-Zeitwert netto1.991,40,-Restwert 332,30,-Schadenaufwand netto 1.659,10. Frage:Muß ich reparieren lassen,wenn nein, welchen Betrag kann ich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern?
Vielen Dank für die Antwort.
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