Mandatsentzug - RA-Kosten oder Schadenersatzansprüche?
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Schadensersatz
Beantwortet von
Sehr geehrte Rechtanwältinnen und Rechtanwälte,
ich wäre sehr erfreut eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten.
Im Sept. 2004 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Eigentumswohnung. Die Gebäudeversicherung wurde informiert und schickte zur Schadensaufnahme einen Gutachter vorbei. Unabhängig von der Versicherung beauftragte ich zur Beweissicherung einen anderen vor Gericht zugelassenen Gutachter.
Mein Gutachter erklärte mir einen Sachschaden von rund 16.000 Euro. Der Gutachter der Versicherung meinte, es wäre nur ein Schaden von 8.000 Euro. Die Gebäudeversicherung zahlte im Dez. 2004 lediglich 7.000 Euro (Rest wurde angeblich einbehalten für die Trocknungsfirma).
Im Dez. 2004 suchte ich diesbezüglich einen RA auf, der sowohl eine Deckungszusage bei der RS-Versicherung einholen sollte, als auch den Differnzbetrag von 9.000 Euro einklagen sollte. Sämtliche Unterlagen hierzu erhielt der RA im Jan. 2005, die beiden verschiedenen Gutachten, vorherigen Schriftverkehr zwischen mir und Versicherung, sowie meinem Gutachter usw.
Soweit ich weiss, wird bei strittigen Gutachten ein dritter Gutachter hinzugezogen, aus dem Grund habe ich nichts in meiner Wohnung weiter machen lassen, um die Beweise nicht zu vernichten. Auch hiervon hatte ich den RA informiert.
Seit dieser Zeit lebe ich also in einer zum Teil (Flur und 2 Zimmern) unrenovierten Wohnung, ohne Bodenbelag mit Löcher im Estrich (durch die Trocknung), ohne Tapeten und mehr oder weniger aus Kisten und Kartons. Da ja zwei Räume nicht im vollen Umfang nutzbar sind. Wie schon erwähnt, der RA wusste davon!
Nun zu dem RA, obwohl ich ihn sowohl telefonisch, als auch schriftlich aufgefordert habe hier etwas zu unternehmen, wurde nichts dergleichen getan. Es wurden lediglich die Schriftstücke abgeheftet. Es wurde weder Schriftverkehr geführt, der mit dem Schaden in Zusammenhang steht, noch telefonisch irgendetwas geordert. Ein Anruf in den vergangenen Tagen bei meiner RS-Versicherung ergab, dass er noch nicht einmal eine Deckungszusage eingeholt hat. Daraufhin zog ich dieses Mandat (zwei weitere in anderen Fällen laufen noch bei ihm) zurück, mit der Auflage sämtliche Unterlagen hierzu auszuhändigen.
1. Kann der RA trotz der Untätigkeit für das Sammeln der Unterlagen überhaupt irgendwelche Kosten berechnen? Wenn ja, welche auf welche BRAGO-Paragrafen könnte er sich berufen und wie hoch wäre hier der Satz?
2. Weil ich auf Grund der Verzögerung des RA meine Wohnung immer noch nicht im vollen Umfang nutzen kann, wäre ich zu Schadensersatzansprüche (etwas in der Art Nutzungsausfall) berechtigt?
3. Was muss ich tun, wenn die Fristsetzung zur Herausgabe der Unterlagen abgelaufen ist und ich die Unterlagen nicht erhalte?
Vielen Dank.



