Geschäftsunfähigkeit
06.02.2006 13:16 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Für meinen 89-jährigen Vater habe ich am 1.10.05 ein Gewerbe angemeldet.
Seit dem 14.12.05 bin ich (einziger Sohn) der amtl. bestellte Betreuer meines Vaters (keine Vermögensangelegenheiten)
Das Finanzamt vergibt keine Steuer-Nr. mit dem Hinweis "Schein-
geschäft".
Das Gewerbeamt erhebt ausdrücklich keine Einsprüche gegen Gewerbe-Ausübung und meiner Mithilfe. Ebnso nicht die IHK
Das Finanzamt hat einen Rechtspfleger beauftragt die Geschäftsfähigkeit meines Vaters zu überprüfen. Der Psychologe
stand schon auf der Matte und wurde abgewiesen.
Ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) wurde für meinen Vater bestimmt. Nach 1-tägigem Aktenstudium gab dieser die Akte an das AG zurück und stellte den Antrag mich als Betreuer zu entlassen:
Grund: Gewerbeanmeldung und Nichtzulassung eins Psychiaters zur
Begutachtung auf Geschäftsfähigkeit.
Das Gewerbe habe ich vorsichtshalber rückwirkend zum 1.10.05 abgemeldet.
Nun soll ich mit meinem Vater beim Amtsgericht vorsprechen.
Thema Bestellung eines anderen Betreuers.
Frage: Welche Konsequenzen würde eine Geschäftsunfähigkeit mit sich bringen? Müßte u.a. Girokonto aufgelöst werden? Wohnungs-
mietvertrag gekündigt/geändert werden?
Muß ich den Psychiater zulassen? Es wurde mit Zwangsvorführung
gedroht.
Der Verfahrenspfleger hat sich bis heute nicht gemeldet.









