Vorenthaltene Nutzungsausfallentschädigung?
08.05.2010 11:54 |
Preis: ***,00 € |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Alexander S. Kargoscha
Sehr geehrte Anwälte,
ich hatte vor einem Jahr einen unverschuldeten Unfall (unstrittig auch aus der Sicht des gegnerischen Versicherers, polizeilich aufgenommen).
Beruflich bedingt habe ich mein Auto (Cabrio, einziges Auto) erst 10 Tage später in die Werkstatt bringen können. Der Unfallverursacher war ein Holländer, der ein Mietwagen (großer internationaler Vermieter) hier in Deutschland angemietet hatte und in Holland wieder abgab. Trotz aktiven Einsatzes meiner Vertragswerkstatt und meiner Person, die Notwendigen Unfalldaten der gegnerischen Versicherung, Vertreten durch eine Assekuranz, zeitnah zu übermitteln (zig Telefonate, Besuch der aufnehmenden Polizeiwache, um Datenübermittlung zu beschleunigen, mehrfache Schreiben an die Assekuranz), verschleppte die Assekuranz die Kostenzusage zur Reparatur um über 40 Tage. Gezahlt hat sie allerdings als Nutzungsausfall lediglich einen Bruchteil, verweigert weitere Zahlungen und argumentiert mit meiner Pflicht zur Schadensminderung.
Dies finde ich verwunderlich, habe ich doch zum einen alles meinerseits mögliche aktiv dazu beigetragen, die Verweildauer in der KFZ-Werkstatt zu mindern und habe zum anderen die Verzögerung nicht selbst verschuldet.
Muss ich das so hinnehmen?
So weit schon einmal besten Dank!









