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Anhörung im Bußgeldverfahren


01.02.2006 17:37 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Hallo,
ich habe einen Fehler gemacht. Jetzt würde ich gerne wissen wie ich den Schaden minimal halten kann.
Ich mußte meinen Führerschein für 2 Monate abgeben. Grund war eine Geschwindigskeitsüberschreitung in einer 30 Zone. In der Zeit mußte ich zu einem Arzt im Ort zu einem CT. Aus Dummheit bin ich selber gefahren und wieder geblitzt wurden. Jetzt habe ich einen Bandscheibenvorfall und eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren. Ich habe die Geschwindigkeit um 41 überschritten. Da ich einen Krankenschein habe und zu Hause nur liegen darf kann ich ja schlecht zum Anwalt gehen.
Darum ersuche ich Sie um Rat. Was kann ich tun um den Schaden minimal zu halten? Sagen ich bin nicht gefahren?
Danke für Ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Anhörung Bußgeldverfahren
Antwort vom
01.02.2006 | 17:41
Sehr geehrter Ratsuchender,

im Anhörungsbogen würde ich an Ihrer Stelle erst einmal nur ankreuzen, dass Sie sich nicht äußern wollen.

Danach würde ich Ihnen aber dringend empfehlen, sich dennoch mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Denn erstens wäre eine verbindliche Verhaltensempfehlung Scharlatanerie, wenn nicht vorher Einsicht in die behördliche Bußgeldakte geworfen wird. Nur danach wird sich eine vernünftige Strategie entwickeln lassen. Zweitens wird es nicht bei den Konsequenzen wegen der Gewschwindigkeitsüberschreitung bleiben, sondern auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt