Frage geschrieben am 25.02.2010 15:22:12
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
filesharing illegaler download
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7407Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
gestern hab ich einen brief bekommen wegen illegalen download im internet.
mein problem ist nun es ist der telefonanschluss meiner mutter somit wurde auch sie beschuldigt und nicht ich .
aus angst weiterer strafe hat die sofort die strafbewerte unterlassungs/verflichtungserklärung unterschrieben.. und weg gefaxt.
nun hab ich im internet gelesen das man dies nicht machen soll weil man damit den illegalen download zustimmt und dadurch können noch weitere strafen auf einen zukommen.
in der Unterlassungserklärung stand bei einer für jeden fall der zuwiederhandlung insbesondere den film "........" müsste meine mutter richtig zahlen ..es sei den ich unterschreibe sofort die Unterlassungserklärung .. es war ja nicht der einzige download im netz könnte man jetzt meine mutter nochmal anschreiben ??
oder kann ich die strafe auf mich nehmen ?? ich zahle auch sofort die strafe !! meine mutter zahlt nur den anschluss vom internet hat sie keine ahnung und erst recht nicht was ich da tue.
mir ist nur wichtig das meine mutter nicht für was bestraft was sie nicht begangen hat ..
oder heißt es hier auch wieder unwissenheit schützt vor strafe nicht.
bitte um eine schnelle antwort ich werd sonst noch irre
danke
Antwort geschrieben am 25.02.2010 22:15:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 270
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herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Die Unterlassungserklärung regelt nicht eine strafrechtliche Sanktion, sondern nur die zivilrechtlichen Ansprüche. Dies bedeutet, dass Ihre Mutter sich verpflichtet hat, den Schaden, der durch die Urheberrechtsverletzung entstanden ist, zu ersetzen.
Die in der Unterlassungserklärung zumeist beinhaltete Vertragsstrafe fällt nur dann an, wenn gegen die jetzige Unterlassungserklärung verstoßen wird. Andere Verstöße sind davon nicht erfasst.
Es werden somit nur die in der Erklärung geltend gemachten Summen, Lizenzgebühr und Rechtsanwaltskosten auf Ihre Mutter bzw. Sie zukommen. Nach entsprechender Zahlung ist die Angelegenheit in der Regel erledigt.
Es kann durchaus sein, wenn Sie Filesharingprogramme weiter nutzen, dass weitere Forderungen von Urheberrechtsinhabern auf Sie zukommen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen solche Portale und Programme nicht weiter zu nutzen.
Ich hoffe, Sie zunächst etwas beruhigt zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.
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