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fernabsatzgesetz sperrung bei ebay


13.07.2007 18:01 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Hoyer


| in unter 2 Stunden

hallo,ich habe vor kurzem eine mail von eBay erhalten,dass ich von einem anwalt aus berlin gemeldet wurde,und dieser sagt,dass ich gewerblich handele und das fernabsatz und widerrufsrecht nicht beachtet habe. ich bin aber privat angemeldet,hatte c.a.88 bewertungen letzten monat. (vorrangig verkäufe) ich wurde gesperrt, diese sperrung wird aber aufgehoben, wenn ich einen zettel ausfülle,wo drin steht,dass ich zukünftig bei allen angeboten bei ebay das gesetz einhalten werde.
nun meine frage, bekomme ich demnächst post von der wettbewerbszentrale und muß strafe deswegen zahlen,ich will auch nicht bei dem anwalt anrufen,um schlafende hunde zu wecken.wie hoch kann denn die strafe sein oder bin ich nur mit einem blauen auge davon gekommen? mfg
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Sperrung
13.07.2007 | 18:34

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Hoyer
28 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

es ist schon eigenartig, dass ein Anwalt Sie zuerst bei eBay gemeldet hat und nicht direkt abmahnte.Eine Abmahnung kann nur von einem Mitbewerber erfolgen, das bedeutet, der Anwalt wird von diesem beauftragt, Sie abzumahnen, weil Sie notwendige Belehrungen auf Ihrer Seite nicht angegeben haben, zu denen Sie verpflichtet wären, wenn Sie denn unter die Unternehmer fallen würden.

Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass der Anwalt kein Mandat bezüglich einer Abmahnung hat, da er dies ansonsten schon ausgeübt hätte.Es ist insofern schon fraglich, ob Sie wirklich als Unternehmer einzustufen sind. Das hängt davon ab, wieviele Sachen Sie in welchem Zeitraum verkaufen.Bei 88 Bewertungen innerhalb eines Monats spricht vieles dafür, dass Ihr Verkauf über das hinausgeht, was man von einem Verbraucher erwarten kann, so dass sie z.B. auf das Widerrufsrecht hinweisen müssten, dass der Käufer die Waren innerhalb dieser Zeit grundlos an Sie zurückschicken kann.

Ich würde Ihnen empfehlen, um die Sperre aufheben zu lassen, den Zettel auszufüllen, und sich bei einem Kollegen vor Ort, der die Details prüfen kann, zu erkundigen, ob hier tatsächlich eine Unternehmereigenschaft bejaht werden kann, da in diesem Fall die Gefahr einer Abmahnung auch für die Zukunft nicht gering ist.

Ob Sie Post von der Wettbewerbszentrale bekommen hängt davon ab, ob der Anwalt oder eine andere Person Sie dort meldet und die Zentrale zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass Sie die Unternehmereigenschaft besitzen.Ich kann Ihnen eigentlich nur raten bei dem Anwalt anzurufen, bzw durch einen Kollegen anrufen zu lassen,denn Sie können versichert sein, dass wenn er hier gegen Sie vorgehen will, er nicht erst geweckt werden muß.Verschlimmern können Sie durch den Anruf sicherlich nichts.

Sofern Sie von der Zentrale abgemahnt werden, wird die Gebühr hierfür im Bereich von 150- 180 Euro liegen. Sofern ein Mitbewerber mit Hilfe eines Anwaltes Sie abmahnen lässt, können diese Gebühren um ein vielfaches höher ausfallen.

Ich hoffe Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben, für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoyer
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 13.07.2007 | 18:45

hallo,vielen dank für ihre mühe.der anwalt vertritt loreal,(der hat auch eine internetseite,scheint sehr renomiert zu sein)ein großer kosmetikkonzern.also es steht schon da,wie der anwalt heißt und wo der sitzt.bei meinen bewertungen sieht man schon die gewinnabsicht,weil ich viele sachen mehrmals verkauft habe.(kosmetik,klamotten,dvds) da komme ich nicht gegenan. vielleicht bekomme ich ja noch brief von dem anwalt,ich weiß nicht,wie lange sowas dauert.auf jeden fall hat der anwalt mich bei eBay gemeldet.wahrscheinlich ist der loreal konzern der mitbewerber in diesem fall,weil der anwalt diesen vertritt.ich weiß auch nicht,was ich machen soll.liebe grüße

Ergänzung vom Anwalt 25.09.2007 | 18:50

Sehr geehrte Fragestellerin, ich hoffe, Sie hatten mittlerweile Erfolg und die Sache ist außergerichtlich beigelegt worden. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Hoyer
Regensburg

28 Bewertungen
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