fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen / Verjährung
| 12.12.2009 22:03 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für 2008 ist mir aufgefallen, dass ich der Mieterin für die Jahre 2006 € 732,97 und 2007 € 801,33 als fälschlicherweise errechnetes Guthaben ausbezahlt habe. Statt dessen wäre es eine N a c h z a h l u n g von Nebenkosten gewesen. Es ist mir sehr peinlich.
Ich habe der Mieterin nun meinen Irrtum geschrieben, auch dass sie nun meine irrtümlich geleisteten Beträge zurückzahlen und zudem die Nachzahlung für diese Jahre rückwirkend leisten muss. Ich habe ihr Ratenzahlung angeboten, zumal für 2008 sich eine noch höhere Nachzahlung ergibt.
Wie ist das mit der Verjährung? Die NK-Abrechnung für das Kalender-Jahr 2006 wurde unter Einhaltung der Abrechnungsfrist von 1 Jahr Ende 2007 vorgenommen.
Müsste ich - um die Verjährungsfrist zu unterbrechen und meine Ansprüche zu wahren - noch im Jahr 2009 einen Mahnbescheid beantragen? Die Mieterin wird erst Mal geschockt sein, wenn sie meinen Brief liest und sicherlich nicht sofort Zahlung leisten.
Freundliche Grüße
AP
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 80 weitere Antworten zum Thema:
Verjährung Nebenkostenabrechnungen fehlerhafte
Verjährung Nebenkostenabrechnungen fehlerhafte









