fehlende Mietzahlungen
| 31.05.2010 14:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich habe seit mehreren Jahren eine Garage vermietet. Seit Oktober 2009 wurde die Miete jedoch nicht mehr bezahlt. Auf meine schriftl. Anfrage an den Mieter bzgl. der ausstehenden Mieten teilte mir dieser mit, daß er versucht hatte, den Mietvertrag der Garage im Oktober 2009 telefonisch bei mir zu kündigen. Da er mich nicht erreicht hatte, zahlte er einfach keine Miete. Im Mietvertrag ist jedoch festgeschrieben, daß eine Kündigung (Mietrecht) nur schriftlich erfolgen kann und mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende wirksam wird. Dies teilte ich dem Mieter dann auch schriftlich mit und stellte ihm eine Frist bis zum 20.05.2010, die noch offenen Mietforderungen zu begleichen. Bis heute habe ich jedoch keine Reaktion des Mieters wahrnehmen können, auch der Garagenschlüssel wurde mir nicht zugeschickt. Daher gehe ich davon aus, daß das Mietverhältnis rechtlich weiter Bestand hat und der Mieter mir die offenen Mietforderungen begleichen müsste. Wie kann ich mich in diesem Fall verhalten ?
Vielen Dank
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