Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 07.12.2010 19:03:12

falscher Nachname im Flugschein

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1664
Hallo,

vor zwei Wochen habe ich bei der Lufthansa einen Flug für zwei Personen online gebucht.
Aus unerklärlichen Gründen ist mein Nachname bei der zweiten Person als Nachname eingetragen.
Mein kompletter Name und der Vorname der mitreisender Person stimmen.
Die Lufthansa weigert sich jetzt, den richtigen Nachname meines Bekannten zu ändern. Wir haben schon desöfteren bei der Fluggeselschaft angerufen und E- Mails geschrieben, ohne Erfolg.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, damit meine Reisebekleitung dennoch mit mir fliegen kann, ohne dass ich den Flug teuer umbuchen muss?

Vielen Dank, für Ihre Information


Antwort geschrieben am 07.12.2010 19:27:55
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 586
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank für Ihre Anfrage .

Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Wenn ich Sie richtig verstanden habe haben Sie den Flug online unter Angabe der richtigen beiden Namen gebucht.

Der Fehler liegt also nicht bei Ihnen.

Sie müssen also auch eine zumindest vorläufige Buchungsbestätigung auf die von Ihnen angegebenen Namen erhalten haben.

Sollte dieses nicht der Fall sein, müssten Sie gegebenenfalls anderweitig beweisen können, dass Sie die richtigen Namen verwendet haben und es bei der Fluggesellschaft zu einer Verwechslung gekommen ist.

Die zu diesem Nachweis würde es völlig ausreichen, wenn Sie zumindest einen Zeugen haben, der bestätigen kann, auf welche Namen Sie die betreffenden Flüge gebucht haben.

Sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass der Fehler nicht bei Ihnen liegt (siehe oben) sollten Sie die Fluggesellschaft unter Setzung einer angemessenen Frist dazu auffordern, die Umbuchung kostenfrei vorzunehmen.

Sollte dieses abgelehnt werden sollten Sie einen im Reiserecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend.

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244



Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Reiserecht letzten Monat:

3
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
falscher   Nachname   Flugschein