wir buchten unsere Thailand-Reise über ein kleines Reisebüro, mit welchem wir schon letztes Jahr problemlos verreisten. Der Inhaber ist nun plötzlich verstorben und sein Angestellter versucht, alle Reisen noch abzuwickeln. Problem: Laut Tickets wurde der Zubringerflug von Koh Samui nach Bangkok am 10.7. auf 18 Uhr gebucht. Wir hatten jedoch den Flug 19.30 abgesprochen (um nicht so viele Std. am Flughafen Bangkok warten zu müssen) , was uns auch per email (von dem Verstorbenen) zugesagt wurde. Seit Wochen versuchen wir nun, ein neues Ticket für den Flug um 19.30 zu bekommen. Wir haben extra ein Tageszimmer für den letzten Tag zusätzlich gebucht.
Angeblich läge ein Fehler des Ticketgroßhändlers vor, welcher uns nun wohl zusätzlich auf den 19.30 Flug reserviert hat. Neue Tickets wären nicht möglich. Von Bangkok Airways haben wir aktuell eine Bestätigung (email), daß wir auf beide (!) Flüge (18 und 19.30 Uhr) gebucht sind und unser Veranstalter unbedingt den falschen Flug stornieren müsse, wir selbst könnten dies nicht.
Das Reisebüro meinte nun, wir sollen alles direkt am Ticketschalter in Thailand klären.. unsere Englischkenntnisse sind eher schwach...wir befürchten, daß hier etwas schief laufen kann.
Wenn wir nun um 19.30 am Flughafen Koh Samui starten möchten, dann aber aufgrund irgendwelcher Buchungs-Probleme nicht mitkommen, erreichen wir den Anschlußflug Bangkok-Frankfurt nicht mehr.
Dieses Hin und Her geht nun seit Wochen - Reisebeginn ist der 25.6. Sicherungsschein liegt uns vor.
Uns liegt eine email-Bestätigung vor, daß uns evt. entstehende Mehrkosten erstattet werden.. aber vielleicht ist das kleine Reisebüro bereits insolvent ?
Wenn wir nun beim Rückflug tatsächlich Probleme bekommen, welche Rechte haben wir ? Ein Hotel für die Nacht, Flug am nächsten Tag nach Bangkok, Weiterflug mit irgendeiner Gesellschaft ? Wir haben Bangkok-Frankfurt mit Thai Airways gebucht...
Aus privaten Gründen müssen wir dann dringend nach Hause und können nicht evt. noch Tage lang in Bangkok verbringen, bis bei der Thai Air evt. 3 Plätze frei sind.. (Hauptsaison).
Was genau muß vom Veranstalter bzw. dem angeblich schuldhaften Ticketgroßhändler erstattet werden ? Müssen evt. nötige Ersatzflüge dann vorab erst mit dem Reisebüro abgeklärt werden (nur zeitweise per Handy erreichbar, der letzte Angestellte kümmert sich "nebenbei" um die noch offenen Reisen..) oder können wir dann einfach irgendwelche Hotel und Flüge buchen?
Nun erfuhren wir auch noch von einer Baustelle im Hotel, über die wir nicht unterrichtet wurden...
Vor Ort in Thailand gibt es keinen Ansprechpartner des Veranstalters.
Ich habe nun per mail angekündigt, daß wir im Notfall Hotel und die nächstbesten Flüge buchen und dem Veranstalter bzw. Ticketgroßhändler in Rechnung stellen werden - kommen wir dann damit durch ?
Vielen dank für ihre Hilfe !
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 18.06.2008 08:28:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
In der Regel ist das Reisebüro nur Vermittler, Vertragspartner ist der im Sicherungsschein ausgewiesene Veranstalter. Sollte dies tatsächlich das Reisebüro sein, ist dies der richtige Adressat.
Wenden sie sich unbedingt an diesen Veranstalter.
Der Veranstalter muss die vertraglichen Leistungen erbringen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen alle Mehrkosten als Schadenersatz erstattet werden. Auf den (vermeintlichen) Fehler des Ticketgroßhändlers kommt es nicht an.
Hinsichtlich des Fluges prüfen Sie bitte Ihre Reisebestätigung und verlangen vom Veranstalter (!) korrekte Tickets.
Sollten Sie nicht befördert werden, wenden Sie sich an den Veranstalter und verlangen Sie umgehende Abhilfe. Erfolgt diese nicht, können Sie diese selbst vornehmen – den Flug umbuchen und (falls dies unzumutbar lange dauert) eine andere Gesellschaft wählen.
Sollte es zu einer Beeinträchtigung durch die Baustelle kommen, müssen Sie vor Ort Abhilfe verlangen. Dies kann ausnahmsweise im Hotel geschehen, wenn es keine Vertretung des Veranstalters gibt, besser ist jedoch ein Fax oder eine Email an den Veranstalter. Nur so können Sie später Minderungsansprüche (innerhalb eines Monats anmelden !) geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.07.2008 13:30:45
Hallo,
ich weiß nicht, ob diese Nachfrage so "erlaubt" ist.. unser Rückflug klappt nach viel Hin und Her.. obwohl wir keine neuen Tickets bekamen und alles direkt mit der Airline vor Ort selbst klären mussten. Das darauffolgende Problem: Wir hatten 11 Monate vor der Reise schon ein festes bestimmtes Zimmer gebucht und dies wurde bestätigt und stand auch auf dem Voucher - vor Ort im Hotel war das Zimmer belegt, die "Alternativen" waren zwar die gleiche Preisklasse, aber viel dunkler und vor allem abends und morgends sehr laut durch Lärm auf dem Gang. Genau deshalb hatten wir das bestimmte Zimmer (welches wir im Vorjahr schon hatten) gebucht..
Außerdem befand sich eine Baustelle im Hotel und eine direkt nebenan was zu Geruchs- und Lärmbelöstigungen führt. Unser Veranstalter hatte uns davon nicht informiert.
Können wir hier eine Rückzahlung fordern ?
Hallo,
ich weiß nicht, ob diese Nachfrage so "erlaubt" ist.. unser Rückflug klappt nach viel Hin und Her.. obwohl wir keine neuen Tickets bekamen und alles direkt mit der Airline vor Ort selbst klären mussten. Das darauffolgende Problem: Wir hatten 11 Monate vor der Reise schon ein festes bestimmtes Zimmer gebucht und dies wurde bestätigt und stand auch auf dem Voucher - vor Ort im Hotel war das Zimmer belegt, die "Alternativen" waren zwar die gleiche Preisklasse, aber viel dunkler und vor allem abends und morgends sehr laut durch Lärm auf dem Gang. Genau deshalb hatten wir das bestimmte Zimmer (welches wir im Vorjahr schon hatten) gebucht..
Außerdem befand sich eine Baustelle im Hotel und eine direkt nebenan was zu Geruchs- und Lärmbelöstigungen führt. Unser Veranstalter hatte uns davon nicht informiert.
Können wir hier eine Rückzahlung fordern ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.07.2008 09:55:44
Grundsätzlich stellen SIe hier eine neue Frage, daher nur kurz der Hinweis, dass die geschilderten Mängel durchaus minderungsrelevant sein dürften und einen Rückzahlungsanspruch auslösen.
Gerne können Sie sich zur Durchsetzung der Ansprüche an mich wenden.
Grundsätzlich stellen SIe hier eine neue Frage, daher nur kurz der Hinweis, dass die geschilderten Mängel durchaus minderungsrelevant sein dürften und einen Rückzahlungsanspruch auslösen.
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