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falsche Artikelbeschreibung in Auktion ebay


22.05.2005 18:24 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am Freitag, den 13.Mai ein Motorrad bei eBay ersteigert.
Es hatte laut Artikelbeschreibung TÜV bis 09/05. Bei Abholung der Ware ist mir leider nicht aufgefallen, daß der TÜV 09/03 abgelaufen war (laut Abmeldebescheinigung).
Im unterschriebenen Kaufvertrag ist TÜV bis 09/05 eingetragen. Ebenfalls lagen TÜV- Bescheinigungen vor, jedoch kein aktueller Bericht. Auch das viel mir nicht auf.
Bei Verhandlungen mit dem Verkäufer persönlich zeigte er uns lediglich das alte Nummernschild mit tatsächlichem TÜV- Aufkleber bis 09/05. Er sagte, Ihm wäre das in der Abmeldebescheinigung nicht aufgefallen. Dann hätte sich das Straßenverkehrsamt da vertan. Das Motorrad kommt jedoch in dem jetzigen Zustand nicht mehr durch den TÜV. Ich müßte sehr viel Reparaturkosten investieren. Der Verkäufer ist zu keiner Verhandlung bereit. Was kann ich tun? Minderung? Betrug? Schadensersatz? Anzeige?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Auktion Falsche Artikelbeschreibung
22.05.2005 | 18:45

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Der Verkäufer hat sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, Ihnen das Eigentum an dem Motorrad frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Dieser Pflicht ist er nicht nachgekommen. Entgegen seiner ausdrücklichen Zusicherung ist das Motorrad nicht mehr zugelassen.

Selbst wenn der Verkäufer im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen haben sollte - wovon Sie allerdings nichts schreiben - wird der Gewährleistungsauschluß seine Grenzen in der Zusicherung finden.

Sie können also nun entweder den Verkäufer auf Nachbesserung in Anspruch nehmen, also ihn auffordern, das Motorrad durch den TÜV zu bekommen. Kommt er dem nicht nach, dürfen Sie gem. § 440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Weigert sich der Verkäufer, seinen Gewährleistungsobliegenheiten nachzukommen, sollten Sie Ihre Rechte anwaltlich durchsetzen.

Eine Strafanzeige können Sie einreichen. Allerdings muß die Staatsanwaltschaft für den Vorwurf des Betrugs dem Verkäufer Vorsatz nachweisen können. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche bestehen davon unabhängig.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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