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falsche Garantieangabe


25.05.2012 20:11 |
Preis: 25,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Hallo,
habe bei eBay ein gebrauchtes iphone 4 ersteigert, in dessen Artikelbeschriebung explizit darauf hingewiesen wird, dass es noch ein Jahr Garantie hat. Nach Erhalt des artikels und Überprüfung des Garantiezeitraums stelle ich fest, dass diese nur noch knapp 2 Monate beträgt.
Ich biete dem Verkäufer per email eine Rücknahme an, dieser geht aber nicht darauf ein und sagt das es eine eigentlich eine zweijährige Garantie geben müsste von apple ich jetzt selber diese einfordern solle (US Recht/deutsches Garantie recht...) Da es sich bei dem Gerät eh um ein Austauschgerät handelte, glaube ich auch zu wissen, dass es auf diese Geräte eh nur einen 90 Tage Garantie Zeitraum handelt.
Kann ich nun wegen falscher Angaben vom Kaufvertrag zurücktreten? Ist dies per email gültig oder muss es per Einschreiben erfolegn?
Könnte ich den Verkäufer theoretisch wegen des Tatverdachts des Betrugs anzeigen?
Danke für die Antworten.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema:
Falsche
25.05.2012 | 20:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Zunächst sollten Sie unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie leistet der Hersteller und ist freiwillig, Gewährleistung muss der Verkäufer leisten, zwei Jahre lang, und nicht freiwillig - wenn er die Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen hat.

Dies vorausgesetzt kann die Angabe der falschen Garantiezeit ein Grund für eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung sein, wenn Sie nachweisen können, dass der Verkäufer Sie bewusst getäuscht hat.

Andernfalls kommt in Betracht, dass hier ein Rechtsmangel vorliegt, weil die Garantie kürzer ist, als angegeben. Dann wird Ihnen ein Rücktrittsrecht aus Gewährleistung zustehen.

Bevor Sie dieses aber jetzt ausüben, sollten Sie den Angebotstext und damit den Kaufvertrag einmal anwaltlich prüfen lassen - ggf. ergibt sich dann eine andere Wertung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Nachfrage vom Fragesteller 25.05.2012 | 20:49

Danke schonmal,
da der Verkaüfer "Privatverkauf, es gibt keine Garantie und keine Rücknahme" geschrieben hat, schliesst er die Gewährleisteung ja nicht aus, sondern die Garantie (was ja Quatsch ist, oder),
sprich, die von ihnen vorgeschlagenen Optionen (arglistige Täiuschung / Rechtsmangel) würden gelten, oder?
Dankeschön und Gruss.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 26.05.2012 | 08:21

Ja, davon gehe ich nach Ihren Angaben aus.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

696 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Urheberrecht