Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Fahren.
hallo,
folgende frage:
ich habe eine anfrage ob ich jemanden zum flughafen bringen könnten - gegen geld.
ist das erlaubt?
ab wann brauch ich einen personenbeförderungsschein ?
danke
Antwort geschrieben am 11.10.2011 15:28:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Lange-Ronneberg
Presselstraße 7, 12167 Berlin, Tel: 030 54 59 65 78, Fax: 030 54 59 65 79
Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
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Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Einen Beförderungsschein benötigt man nach § 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz, wenn man entgeltliche oder geschäftsmäßige Personen mit einem Kraftfahrzeug befördert.
Entgeltlichkeit der Beförderung ist gegeben, wenn die befördernde Person ein wirtschaftliches Interesse an der Personenbeförderung hat und dieses wirtschaftliche Interesse durch eine Leistung abgegolten wird.
Geschäftsmäßigkeit der Beförderung ist gegeben, wenn die entgeltliche Personenbeförderung mindestens gelegentlich wiederholt oder dadurch zum wiederkehrenden Bestandteil der Beschäftigung gemacht wird.
Sie wollen ja nicht geschäftsmäßig Personen befördern, sondern nur einmalig. Jedoch soll dieses gegen ein Entgelt erfolgen.
Dafür wäre ein Beförderungsschein notwendig.
Es gibt jedoch eine Ausnahme.
Diese liegt vor, wenn die Beförderung mit einem Personenkraftwagen durchgeführt wird und das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen.
Sie brauchen also keinen Beförderungsschein, wenn das Entgelt die Betriebskosten für die Fahrt nicht überschreitet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lange-Ronneberg
Rechtsanwalt
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Daniel Lange-Ronneberg
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.10.2011 17:46:26
danke für die ausführliche info.
gibt es da keine lösung ?
ich würde so gerne nebenbei ein bisschen geld mit fahrten verdienen... wir reden ja nicht von großen beträgen... 50 euro so pro woche...
info oder beratung auch gerne ausserhalb dieses forum möglich. evtl. eine auslegungssache ?
vd
danke für die ausführliche info.
gibt es da keine lösung ?
ich würde so gerne nebenbei ein bisschen geld mit fahrten verdienen... wir reden ja nicht von großen beträgen... 50 euro so pro woche...
info oder beratung auch gerne ausserhalb dieses forum möglich. evtl. eine auslegungssache ?
vd
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.10.2011 18:34:14
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für das von Ihnen geschilderte Problem gibt es keine Ausnahme.
Sie brauchen einen Beförderungsschein, auch wenn sie nur ein paar Fahrten pro Woche machen.
Es tut mir leid, Ihnen keine zufriedenstellendere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lange-Ronneberg
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für das von Ihnen geschilderte Problem gibt es keine Ausnahme.
Sie brauchen einen Beförderungsschein, auch wenn sie nur ein paar Fahrten pro Woche machen.
Es tut mir leid, Ihnen keine zufriedenstellendere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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