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Frage geschrieben am 14.04.2011 23:59:46

evtl. Erbschaftssteuer in D bei Erbe/Schenkung aus CH

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 963
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Erbschaftssteuer.
ein R.A./Notar schreibt aus der Schweiz
-...aus Erbschaft von "Paul"(Schweizer Bürger/kanton Zürich)erhält "Fritz"
einen Betrag/Barauszahlung netto von
SF XY..Zu Lasten des Nachlasses wird
in CH die Schenkungssteuer bezahlt-
(Paul und Fritz sind nicht verwandt)
Wir gehen davon aus,dass die erwähnte Schenkungssteuer eine in der Schweiz anfallende Steuer ist. Muß der geerbte Betrag in Deutschland wie normale Einkünfte oder wie eine Erbschaft versteuert werden? Kann man davon die in der Schweiz bezahlte Steuer abziehen? Oder ist die Erbschaft/ Schenkung dann in D steuerfrei?
Kann man den Betrag auch in der Schweiz anlegen?
Ertragssteuern werden dann ja von dort pauschal an den deutschen Fiskus abgeführt


Antwort geschrieben am 15.04.2011 01:37:58
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 a) ErbStG persönlich steuerpflichtig, wenn der Beschenkte, also Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Die Steuer entsteht gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d.h. wenn Sie das Geld erhalten.

Geldschenkungen sind gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG grundsätzlich nicht steuerbefreit.

Sie sind nach § 30 ErbStG verpflichtet die Schenkung beim zuständigen deutschen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt wird Sie dann ggfs. je nach Höhe des Betrages etc. zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Da nach schweizerischen Steuerrecht ebenfalls Schenkungsteuer anfällt, ist diese nach § 21 ErbStG bzw. nach dem DBA was allerdings nur für Erbschaften und Schenkung von Todes wegen gilt auf die deutsche Steuer anzurechnen.

Das Geld kann selbstverständlich auch in der Schweiz angelegt; Sie müssen nur die Erträge in Deutschland bei einem Wohnsitz in Deutschland deklarieren.

Mit besten Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.04.2011 14:11:39

....demnach wird vom Finanzamt D nach Meldung der Schenkung eine Erbschaftssteuererklärung gefordert.
Wie hoch ist der max.Steuersatz und ab welcher Summe gilt er?
Wir bedanken uns ansonsten für die schnelle und verstänliche Antwort.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.04.2011 14:33:28

Ob eine Schenkungssteuererklärung angefordert wird, hängt davon ab ob überhaupt eine Steuer anfällt.
Wie hoch die Steuer ist, hängt davon ab wie hoch der geschenkte Betrag ist und in welchem Verwandschaftsgrad Sie zu dem Schenker stehen.

Mit besten Grüßen

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evtl. Erbschaftssteuer in D bei Erbe/Schenkung aus CH | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-04-16
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