Meine Frage an den Experten/Expertin
Habe ich später im Ausland Probleme wenn ich ein Strafbefehl oder eine Geldstrafe bekomme . Kann ich überhaupt ausreisen wenn es zu einer Verhandlung kommt!!!!!!!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.10.2008 13:32:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Hoyer
Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941 29844340, Fax: 0941 29844344
Kaufrecht, Reiserecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 28
Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941 29844340, Fax: 0941 29844344
Kaufrecht, Reiserecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 28
angesichts der Tatsache, ob hier überhaupt schon eine Sachbeschädigung vorliegt, habe ich schon Zweifel, ob hier überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden würde. Sofern Sie sogar Zeugen benennen können, die bestätigen, dass die Tür schon beschädigt war, können hier allenfalls zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie erhoben werden, die Sachbeschädigung wird wohl eingestellt werden, wenn Sie diesen Sachverhalt auch bei Ihrer Beschuldigtenvernahme so schildern, sofern die DB überhaupt Strafantrag gestellt hat.
Aber selbst wenn hier ein Verfahren eröffnet werden sollte, würden Sie hierdurch keine Probleme mit Ihrem geplanten Auslandseinsatz bekommen. Zum einen würde es bis zu einer Verhandlung einige Monate dauern, zum anderen könnten Sie diesen Sachverhalt auch dem Gericht mitteilen, so dass der Termin erst nach Ihrer Ankunft stattfinden könnte und Sie bis dahin auch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind,weswegen Sie auch nicht mit Problemen im Ausland zu rechnen haben.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoyer
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoyer direkt

