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Frage geschrieben am 04.10.2008 00:47:00

evtl. Sachbeschädigung und Auslandsjahr

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1486
Plane ein Auslandsjahr in Australien und habe , dass Arbeitsvisa schon 3 Monate . Vor ein paar Tagen bin ich abends unterwegs gewesen und noch vor einem Bahnhof halt gemacht , der in 10 minuten geöffnet wird . Vorne war eine schon ausgerenkte hervorstehende Glasschranke. Um besser in den Bahnhof zuschauen habe ich die schon leicht ausgebogene Glasschranke ein klein wenig zur seite gedrückt . (ungefähr 3 mal)Später beim rein gehen hatt mich ein schicherheitsbeamter darufhingewiesen , dass ich die schranke kaputt gemacht habe.Ich habe später mit 2 Augenzeugen angegeben , dass die Glasschranke schon beschädigt war und ich nicht dagegen getreten habe oder sogar sie ausgerenkt habe.

Meine Frage an den Experten/Expertin

Habe ich später im Ausland Probleme wenn ich ein Strafbefehl oder eine Geldstrafe bekomme . Kann ich überhaupt ausreisen wenn es zu einer Verhandlung kommt!!!!!!!


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Diese Antwort ist vom 4.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.10.2008 13:32:21
Rechtsanwalt Andreas Hoyer
Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941 29844340, Fax: 0941 29844344
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Sehr geehrter Fragesteller,

angesichts der Tatsache, ob hier überhaupt schon eine Sachbeschädigung vorliegt, habe ich schon Zweifel, ob hier überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden würde. Sofern Sie sogar Zeugen benennen können, die bestätigen, dass die Tür schon beschädigt war, können hier allenfalls zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie erhoben werden, die Sachbeschädigung wird wohl eingestellt werden, wenn Sie diesen Sachverhalt auch bei Ihrer Beschuldigtenvernahme so schildern, sofern die DB überhaupt Strafantrag gestellt hat.
Aber selbst wenn hier ein Verfahren eröffnet werden sollte, würden Sie hierdurch keine Probleme mit Ihrem geplanten Auslandseinsatz bekommen. Zum einen würde es bis zu einer Verhandlung einige Monate dauern, zum anderen könnten Sie diesen Sachverhalt auch dem Gericht mitteilen, so dass der Termin erst nach Ihrer Ankunft stattfinden könnte und Sie bis dahin auch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind,weswegen Sie auch nicht mit Problemen im Ausland zu rechnen haben.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoyer
Rechtsanwalt


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