Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine frage.
Ich habe vorkurzem einen polnischen Führerschein gemacht würde den gegen einen deutschen umtauchen
würde das gehen?
als ich den führerschein bekommen hatte, hatte ich auch keine sperre und der polnische andresse steht auch auf den führerschein wie verhalte ich mich jetzt wenn die polizei mich anhaltet? bessere frage darf ich jetzt dem führerschein fahren?
Musste den deutschen fühereschein 2007 abgeben
wegen drogen am steuer ich müsste eine mpu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 18.01.2012 19:48:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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Seit dem 19.01.2009 ist die dritte EU-Führerscheinrichtline in Kraft.
Die neue Richtlinie stellt klar, dass ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen muss, wenn der Führerschein des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
Aus diesem Grund kann ich Ihnen diesbezüglich keine Hoffnung machen, dass sie diesen Führerschein umschreiben lassen können. Auch stellt dieser Führerschein keine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland dar, sodass ich Ihnen davon abrate, damit zu fahren.
Es tut mir leid, wenn ich Ihnen keine Hoffnung machen konnte.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
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