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erweitertes führungzeugnis


28.06.2012 13:14 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Philipp Adam


| in unter 2 Stunden

sehr geehrte damen und herren,

vor einem jahr bin ich beim wenden mit dem auto gegen einen kleinen gartenzaun gefahren (geringer schaden) und habe danach nicht beim hausbesitzer bescheid gesagt. kurz darauf stand die polizei vor meiner tür. ich gab direkt alles zu und bot an den schaden zu bezahlen. die polizei sagte, der geschädigte würde von einer anzeige absehen. ich rief den geschädigten an und überies ihm 50 euro.

Wurde dieser vorfall irgendwo gespeichert, obowhl es keine richtige anzeige war? steht er im bzr oder im erweitertem führungszeugnis? ich möchte in 1,5 jahren mit dem referendariat in der schule beginnen.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Erweitertes
28.06.2012 | 13:47

Antwort

von

Rechtsanwalt Philipp Adam
2 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

aufgrund Ihrer Schilderung und ihres Einsatzes antworte ich Ihnen wie folgt:

Ich kann mich hier kurz fassen. Sollte gegen Sie damals kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein geschweige denn eine Verurteilung erfolgt ist, so ist dieser Vorgang auch nirgendswo gespeichert.

Selbst das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens hat noch kein Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge. Auch landet nicht jede Verurteilung im Führungszeugnis. Nicht eingetragen werden z.B:

1.Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
2.erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG)

Diese werden jedoch ins Bundeszentralregister eingetragen.

Im erweiterten Fürhungszeugnis steht alles drin, was auch im einfachen Führungszeugnis drin steht, jedoch mit der Besonderheit, dass wenn es zu einer Verurteilung wegen Sexualdelikten kommt, diese auch dann drin stehen, wenn sie aufgrund des geringen Strafmaß im einfachen Führungszeugnis keine Eintrag finde.

Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein können, die möglicherweise ein anderes Ergebnis nahe legen. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gebeten zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Adam


Nachfrage vom Fragesteller 28.06.2012 | 14:29

im prinzip waren das alle wichtigen tatsachen. der polizist fragte mich nach meinem namen und notierte sich auch etwas. Da es aber keine Anzeige gab muss ich mir also keine sorgen machen?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.06.2012 | 14:37

Ein bloßes Aufnehmen von Personalien ist bei Polizeieinsätzen normal. Da müssen Sie sich echt keine Gedanken machen.

Da Sie vorliegend keine Strafanzeige erhalten haben, ist alles im grünen Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Adam

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Philipp Adam
Kaiserslautern

2 Bewertungen
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