erstbeitrag bei freiwilliger GKV nicht bezahlt
16.08.2009 19:47 |
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Sozialversicherungsrecht
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Rechtsanwältin Natascha Unruh
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Ich habe mich,im März 2008, mit Hilfe der Agentur für Arbeit selbstständig gemacht und mich dazu bei meiner vorherigen GKV weiter versichert, aber die Beiträge nicht gezahlt. Im Juni stellte sich die Versicherung leistungsfrei und v erlangte aber weiter die Beiträge. Ist das rechtens? Ich habe im Versicherungsvertragsgesetz gelesen, das eine Versicherung ihre Ansprüche innerhalb von 3 Monaten gelten machen muss, wenn der erstbeitrag nicht gezahlt worden ist, ansonsten ist das als Kündigung der Versicherung zu werten
Trifft nicht Ihr Problem?
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