Frage geschrieben am 14.12.2009 02:18:44
erneute Abmahnung für knapp 2 Monate beendete Auktion
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1754ich habe eine Abmahnung wegen fehlendem Widerrufsrecht von einer Firma erhalten. Ich habe dort eine Unterlassungserklärung unterschrieben und keine weiteren Auktionen mehr eingestellt. Nun meldet sich eine weitere Firma mit einer Abmahnung plus Unterlassungserklärung plus Anwaltskosten für die gleiche Auktion bei mir? Muss ich den Anwalt zahlen? Muss ich eine weitere Unterlassungserklärung unterzeichnen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.12.2009 03:07:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Da Sie bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben und abgegeben haben, müssen Sie keine weitere Unterlassungserklärung abgeben. Jedoch müssen Sie den Abmahnenden über die erste Abmahnung in Kenntnis setzen, insbesondere müssen Sie ihm eine Kopie der Unterlassungserklärung übersenden.
Daß die Auktion bereits beendet ist, ist unerheblich, da selbst bei einer beendeten Auktion eine Wiederholungsgefahr anzunehmen ist.
Die meisten Gerichte urteilen so, daß Sie auch die Kosten für die zweite Abmahnung tragen müssen, d.h. Sie müssen den Anwalt bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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