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Frage geschrieben am 17.12.2011 18:07:33

ermittlungsverfahren anhaengig?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 627
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich bin im Oktaber 2010 arbeitsbedingt nach UK gezogen und habe mich orndungsgemaess - selbt mit Adresse - abgemeldet. Mittlerweile bin neu umgezogen und da es in UK kein Meldegesezt gibt, weiss ich nicht, ob die Adresse bekannt ist. Ich bin hier allerdings auch mit dem FIrmennamen und meinem Namen(mittlerweile selbstaendig) in jedem oeffentlichen Register zu finden. Aus Altverbindlichkeiten, die ich ueber einen privaten Vergleich mit einm Anwalt seit geraumer Zeit angehe, wird mir immer wieder mit Strafanzeige gedroht, ich sei berits vorher insolvent gewesen (was nicht stimmt, da ich schriftliche Zusagen hatte und habe). Ich reise nun nach Deutschland und ein Freund sagte kuerzlich, man koenne mich dann "verhaften", wenn man mich nicht findet. Ich bin aber weder auf der FLucht (lebe hier ganz normal), noch sonst wie bereit, mich erpressen zu lassen. Ich moechte meine Verbindlichkeiten ja vergleichen, sonst haette ich es hier in England ja sehr leicht, ein Insolvenzverfahren zu beschreiten.
Wie kann ich erfahren, ob ein Ermittlungsverfahren gegen mich anhaengig ist, ich habe ja in D keinen Wohnsitz mehr.Allerdings kennt auch das deutsche Finanzamt meine Adresse. Trotzdem Droht Gefahr bei Grenzuebergang wegen eines Haftbefehles???


Antwort geschrieben am 17.12.2011 18:40:14
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Ihre Adresse bekannt ist, kommt es in der Regel nicht gleich zu einem Haftbefehl gegen Sie.

Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig sein würde, würde dann Ihre Adresse mittels eines Rechtshilfeverfahrens in London herausgefunden werden (und auch werden können, wenn Sie überall eingetragen sind).

Auf diesem Wege könnten Sie sich dann noch zu den Vorwürfen äußern, bevor ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden würde, da ein Haftbefehl nur dazu dient, eine sich an einem unbekannten Ort aufhaltende Person zu finden.

Wenn bereits in Haftbefehl existieren würde, hätte man Sie aller Wahrscheinlichkeit auch bereits festgenommen, wenn Ihre Adresse leicht zugänglich ist, wie Sie sagen.

Dies spricht dafür, dass noch kein Haftbefehl existiert und der Kollege lediglich damit droht.

Um ganz sicher zu gehen, können Sie sich aber an das Bundeskriminalamt wenden und dort erfahren, ob gegen Sie etwas vorliegt.

Bundeskriminalamt
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 55-0
Fax: +49 (0)611 55-12141

Wenn Sie dafür Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.12.2011 18:51:40

vielen herzlichen dank, das klingt sehr beruhigend. hier in england ticken die uhren sehr langsam und auch oft unzuverlaessig. es gibt hier auch soetwas wie eine schufaauskunft, wo alle daten gesammelt sind wie adresse ect pp. und wie gesagt, das deutsche finanzamt kennt die adresse ja auch. ich wuerde des besseren schlafes wegen gerne auf ihr angebot zurueckkommen und Ihre hilfe beanspruchen. wie gehe ich vor?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.12.2011 19:07:54

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne kann ich Ihnen bei der Recherche behilflich sein.

Ich würde in diesem Fall von Ihnen eine unterschriebene Vollmacht benötigen, die ich dann am Montag gleich zusammen mit einem Auskunftsersuchen an das BKA schicke.

Sobald ich dann Nachricht erhalten habe, würde ich Sie unverzüglich informieren.

Für sämtliche weitergehenden Nachrichten nutzen Sie bitte meine direkte E-Mail Adresse, wie ja auch bereits geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

ermittlungsverfahren anhaengig? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-17
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