Frage geschrieben am 16.03.2010 23:42:08
erbschaftssteuererklärung
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1588Ich bekomme demnach meinen Pflichtteil.
Auf diesen Pflichtteil verzichte ich aber komplett.
Jetzt muß mein Bruder eine Erbschaftssteuererklärung abgeben.
Gehe ich richtig in der Annahme da er mich in dieser Erklärung nicht als Erwerber anzugeben hat da ich ja nichts mit dem Erbe zu tun haben will?
Antwort geschrieben am 17.03.2010 00:03:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 397
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 397
wenn Sie nicht Begünstigte als Vermächtnisnehmerin, Vorausvermächtnisnehmerin, Begünstigte aus einem Vertrag zugunsten Dritter oder Pflichtteilsberechtigte sind - und auch keine Abfindung aufgrund des Verzichts auf Pflichtteilsansprüche, Ausschlagung der Erbschaft, Ausschlagung des Vermächtnisses oder anderer Ansprüche aus dem Nachlass des Erblassers erhalten haben, muss Ihr Bruder Sie nicht als Beteiligte in der Erbschaftsteuererklärung angeben.
Eine Eintragung muss nur erfolgen wenn Sie direkt oder indirekt durch den Nachlass etwas erhalten haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.
www.RA-Bordasch.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bordasch direkt

