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Frage geschrieben am 16.03.2010 23:42:08

erbschaftssteuererklärung

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1710
mein bruder ist als offizieller Erbe genannt.
Ich bekomme demnach meinen Pflichtteil.
Auf diesen Pflichtteil verzichte ich aber komplett.
Jetzt muß mein Bruder eine Erbschaftssteuererklärung abgeben.
Gehe ich richtig in der Annahme da er mich in dieser Erklärung nicht als Erwerber anzugeben hat da ich ja nichts mit dem Erbe zu tun haben will?


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Diese Antwort ist vom 17.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.03.2010 00:03:46
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie nicht Begünstigte als Vermächtnisnehmerin, Vorausvermächtnisnehmerin, Begünstigte aus einem Vertrag zugunsten Dritter oder Pflichtteilsberechtigte sind - und auch keine Abfindung aufgrund des Verzichts auf Pflichtteilsansprüche, Ausschlagung der Erbschaft, Ausschlagung des Vermächtnisses oder anderer Ansprüche aus dem Nachlass des Erblassers erhalten haben, muss Ihr Bruder Sie nicht als Beteiligte in der Erbschaftsteuererklärung angeben.

Eine Eintragung muss nur erfolgen wenn Sie direkt oder indirekt durch den Nachlass etwas erhalten haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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