Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Da ich wegen einem Bandscheiben vorfalls schmerzmittel nehmen muste ,hae ich auch versehen eine ganze menge mehr eingenommen als empfohlen ,weil der Dosierer ins Glas gefallen ist Krampfanfall Führerschein weg Wieder spruch eingelegt in der Verhandlung wieder bekommen ,da ich abe in einem andern Bundesland wohne ,wo mir das passiert ist habe ich nun die Führerscheinstelle am Arsch wo ich gemeldet bin das seit 2 jahren und habe den schein noch ,mußte ein Psyachtisches gutachten machen lassen was natürlich nicht gerade zu meinen gunsten gesprochen hat ,das es jetzt wiede heißt. Wenn ich nichts von mir hören lasse in 14 tagen ,würde der Führerschein eingezogen oder könnte ich könnte ihn freiwillig abgeben Frage kann ich den Führerschein noch in England umschreiben lassen und wenn ich in eine kontrolle reinkomme ?? Habe aber keine ladung zur Mpu erhalten auch keine sperre . Gruß jahn ich bin leider arbeitslos und bekomme Hartz Antwort geschrieben am 02.01.2012 16:17:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andre Stämmler
Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena, Tel: 03641 - 328647, Fax: 03641 - 587674
Sozialrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
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ich bedanke mich für Ihre Frage die ich wie folgt beantworte:
Ein "Umschreiben" des Führerscheins wird Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ein ausländischer Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis wird nur anerkannt wenn der Inhaber auch tatsächlich seinen festen Wohnsitz für wenigstens 6 Monate im betreffenden Land hatte.
Sofern noch kein Gutachten vorliegt - ich kann dies aus ihrer Darstellung leider nicht entnehmen - sollten Sie noch ein solches in Auftrag geben lassen. Regelmäßig wird nur von der Behörde auferlegt ein solches einzureichen. Der Betroffene muss sich dann selbst kümmern. Eine direkte Aufforderung wird als erfahrungsgemäß nicht erfolgen. Ggf. sollten Sie Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen und einen Fristaufschub beantragen. Erklären Sie das Missverständnis. Dies führt oftmals zum Erfolg.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dies Plattform eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann und die Antworten maßgeblich von den zu Verfügung gestellten Informationen abhängig sind.
Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
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