wir (meine lebensgefährtin und ich) haben am 16 november einen Gerichtstermin wegen einmietbertug. Uns wird vorgeworfen, das wir absichtlich keine miete bezahlt haben und ich die eidesstaatlich versicherung abgegeben habe(einmietbetrug in täterschaft). jedoch war dies nie unsere absicht!
Das problem war das ich nur ein konto hatte und dies war mit pfändungen belastet. Wir haben die überweisungen immer von mein schwager sein konto überwiesen. An diesen tag wollte ich zur bank um die miete zu überweisen. Hatte meine bankkarte und die bankkarte meines schwagers dabei. Wollte das geld auf die bankkarte von meinen schwager einzahlen per geldautomaten. hatte mich aber verzogen und es auf mein konto eingezahlt. Somit wurde es abgeführt und ich kam da nicht mehr an das geld ran! Hatte aber sofort den vermieter informiert und wir veblieben, das wir ne ratenzahlung ausmachen. Alles war kein problem jedoch haabe ich 6 kinder und die situation spitze sich mit den nachbarn zu wegen der lautstärke etc.
Wir bekamen dann die fristlose kündigung. Obwohl wir erst 1,5 monatsmieten im rückstand waren. Aber weil im mietvertrag stand, das wir am 1.9 eingezogen sind und nicht am 15.9 (hatte wir mündlich abgemacht, das wir erst am 15 einziehen und nur die hälfte der miete zahlen,war ok) kamen 2 mieten dann zusammen. Ich habe zur der zeit in holland gearbeiten und war ab den 20 oktober krankgeschrieben. Das krankengeld kam das erste mal ende november und auch ab da an nur schleppend. Kurz und knapp wir konnten bis wir ausgezogen sind am 7.02.2009 keinerlei miete bezahlen. Meine frage ist was kommt auf uns zu. Ich hatte im jahr 2008 eine geldstrafe von 350 euro bekommen, die bezahlt ist. ansonsten habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen Meine lebensgefährtin hat keinerlei vorstrafen. Es stehen ungefähr 4000 euro offen! Wir sind bereit einen rate zu bezahlen, jedoch können wir nicht soviel zahlen. Es wäre nett, wenn sie uns mitteilen was auf und zu kommen wurde. Wäre es ratsam einen anwalt zu nehmen?
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Diese Antwort ist vom 26.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.10.2009 02:46:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer
Worringer Straße 16, 40211 Düsseldorf, Tel: 0211 36777897, Fax: 0211 36777898
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Opferschutzrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 15
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zunächst einmal könnte hier ein Betrug i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB vorliegen. Dieser sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Ich würde an Ihrer Stelle zunächst von meinem Schweigerecht Gebrauch machen.
Es sollte noch vor dem Hauptverhandlungstermin umgehend ein Strafverteidiger eingeschaltet werden, der die Akte beim Gericht anfordert und diese einsieht.
Hier sollte nach Ihrer ersten Schilderung eine Strafzumessungsverteidigung in Betracht gezogen werden.
Es müssen alle erdenklichen Strafmilderungsgründe (z. B. Ersttäter, Reue, Handeln aus wirtschaftlicher Notlage u. a.) herausgearbeitet werden. Auch sollte neben einer milden Bestrafung (insbes. geringe Geldstrafe) an die Möglichkeit einer Einstellung unter Auflagen gedacht werden.
Auf jeden Fall ist mit Hilfe eines Strafverteidigers die Chance für eine effektive und geordnete Verteidigung gegeben.
Der Verteidiger wird auch abschließend prüfen, ob Sie sich zum Tatvorwurf äußern sollten oder nicht.
Es könnte auch hilfreich sein, wenn die Ratenzahlung in der Hauptverhandlung angesprochen wird oder bereits im Vorfeld eine Rate überwiesen wird.
Wichtig ist auch, dass Sie und Ihre Lebensgefährtin nicht durch ein und denselben Rechtsanwalt verteidigt werden dürfen. Es gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung i. S. d. § 146 StPO.
Erst nach der erfolgten Akteneinsicht kann eine abschließende Prognose hinsichtlich des zweckmäßigen Vorgehens abgegeben werden. Ich sehe hier nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt gute Verteidigungsansatzmöglichkeiten.
Ich hoffe Ihnen eine gute erste rechtliche Einschätzung gegeben zu haben.
Einer Rückfrage sehe ich gerne entgegen. Für eine weitere Mandatierung (Verteidigung im gerichtlichen Verfahren) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Eine Anrechnung der hier entstandenen Beratungsgebühr an weitere Verteidigergebühren erfolgt.
Meine Kontaktdaten können Sie unten einsehen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.10.2009 22:24:28
Wir haben wirklich angst vor den konsequenzen. Es war nicht so das wir den vorsatz hatten. Es kam einfach einen sache zu der nächsten. Das problem ist wir kommen aus den raum kreis borken und da sieht es mit der verteidigung nicht so gut aus. Was glaube sie wird das strafmaß sein?
Natürlich bereuen wir es, sogar sehr. Ich werde noch morgen nach einen anwalt suchen, weil der termin immer näher rückt.
Vielen dank
Wir haben wirklich angst vor den konsequenzen. Es war nicht so das wir den vorsatz hatten. Es kam einfach einen sache zu der nächsten. Das problem ist wir kommen aus den raum kreis borken und da sieht es mit der verteidigung nicht so gut aus. Was glaube sie wird das strafmaß sein?
Natürlich bereuen wir es, sogar sehr. Ich werde noch morgen nach einen anwalt suchen, weil der termin immer näher rückt.
Vielen dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.10.2009 06:41:49
Sehr geehrter Fragesteller,
ohne die Akte eingesehen zu haben, ist hier eine zuverlässige Prognose kaum möglich. In Ihrem Fall dürfte jedenfalls bei effektiver Verteidigung die Chancen auf eine milde Strafe gegeben sein. Bei Ihrer Lebensgefährtin ist möglicherweise auch eine Einstellung unter Auflagen denkbar.
Zwecks einer Verteidigung in Ihrer Sache stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich verteidige bundesweit.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
ohne die Akte eingesehen zu haben, ist hier eine zuverlässige Prognose kaum möglich. In Ihrem Fall dürfte jedenfalls bei effektiver Verteidigung die Chancen auf eine milde Strafe gegeben sein. Bei Ihrer Lebensgefährtin ist möglicherweise auch eine Einstellung unter Auflagen denkbar.
Zwecks einer Verteidigung in Ihrer Sache stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich verteidige bundesweit.
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