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Frage geschrieben am 15.08.2010 19:09:14

eingetragene marke, patent

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030
sehr geehrte damen und herren,
ich hätte mal eine frage, ich hoffe man kann mir direkt, fair und kompetent antworten.

ein freund von mir, der vetreibt produkte hier in deutschland von einer marke aus der türkei.
der hat mit der firma aus der türkei einen vertrag abgeschlossen, dass er die produkte in türkei kaufen und hier in deutschland verkaufen darf.

der hat hier in deutschland für reklame und werbung sehr viel geld ausgegeben, dass die marke jetzt auch in deutschland ist.

für diese promotionausgaben hat der natürlich von der türkischen gesellschaft nicht einen cent oder unterstützung bekommen.

um sich in irgendeine form abzusichern, damit die türkische firma nicht auch anderen aus deutschland die produkte zum vertreiben gibt, hat er die marke in deutschland und in europa als wortmarke eingetragen bzw. patentiert.

die marke war zuvor nur in türkei eingetragen, nicht in deutschland und in europa.

jetzt hat die firma aus türkei zu ihm gesagt, dass aus deutschland auch andere anfragen um profukte zu kaufen und in europa zu verkaufen.

die nehmen absolut keine rücksicht auf ihn.
das ist doch nicht so in ordnung oder??
darf die firma anderen leuten die produkte zum weitervertrieb in europa ainfach so geben????
kann mein freund, in so einem fall, den verkäufer aus deutschland evtl. abmahnen????


Antwort geschrieben am 15.08.2010 19:43:11
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Es kommt hauptsächlich auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihrem Freund und dem türkischen Unternehmen an. Ohne Einsicht in dieses Vertragswerk kann eine detaillierte rechtliche Beurteilung nicht erfolgen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde eine Art Franchisevertrag abgeschlossen, welches zum Vertrieb der Produkte des türkischen Unternehmens mit der türkischen Marke berechtigt.

Sollten ihm nur die Vertriebsrecht für Deutschland eingeräumt worden sein, so kann er sich gegen europäische Verkäufe durch andere Unternehmer nicht zur Wehr setzen. In diesem Fall ist das türkische Unternehmen auch dazu berechtigt, mit anderen Unternehmen Vertriebsvereinbarungen für die restlichen europäischen Länder einzugehen.

Falls Ihrem Freund exklusive Vertriebsrechte für Deutschland eingeräumt wurden, so kann er Verkäufer abmahnen, die in Deutschland die Ware vertreiben.

Es kann aber auch sein, dass Ihrem Freund exklusive Vertriebsrechte für einen bestimmten regionalen Bereich in Deutschland eingeräumt wurden. Dies hätte zur Folge, dass ein Verkauf der türkischen Produkte auch außerhalb des geschützten Bereichs zulässig wäre. Angenommen es wurden Ihrem Freund nur die Vertriebsrechte für Norddeutschland erteilt, so kann ein anderer Unternehmer ohne weiteres in Süddeutschland die gleichen Produkte verkaufen.

Fraglich ist, ob Ihr Freund aus der eingetragenen Wortmarke in Deutschland überhaupt eigene Rechte ableiten kann, da die Eintragung ohne Zustimmung des türkischen Unternehmens erfolgte. Es wird auch hier maßgeblich auf die vertraglichen Vereinbarungen ankommen.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.08.2010 19:58:02

hallo und vielen dank für die rasche antwort herr anwalt.
ihre antwort ist leider absolut unkompetent.

sicherlich und natürlicherweise wäre der ablauf so, wie sie schildern, wenn es im vertrag so geregelt wäre.

demnach würde ich ja im namen meinem freund gar nicht die frage hier einstellen.

eine generelle frage:
wenn man eine marke oder wortmarke eintragen lassen möchte, und von marken und patentamt die mitteilung bekommt, dass die marke NUR in türkei eingetragen ist und NICHT international.
man wartet auch die fristen ab (6wochen) auf widerspruch oder widerruf.
man bekommt den titel als MARKENINHABER!!!
warum sollte man denn auf irgendwelche zustimmung der türkischen firma warten.????

vertraglich ist NUR abgemacht, dass mein freund die produkte in deutschland verkaufen darf.
kein frainchaise, keine region oder sonstwas.
aber auch keine zusicherung als alleinvertreiber.

hier geht es nur darum, weil er doch die marke eingetragen hat IN DEUTSCHLAND und EUROPA.
der ist der alleinige inhaber.

dürfte er dies nicht eintragen lassen?????
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.08.2010 23:50:30

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

in Anbetracht der von Ihnen vorzeitg abgegebenen unverhältnismäßgen Bewertung beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Laut Ihrer Nachfrage ist

"vertraglich NUR abgemacht, dass mein freund die produkte in deutschland verkaufen darf.
kein frainchaise (sid!), keine region oder sonstwas.
aber auch keine zusicherung als alleinvertreiber."

Folglich ist unverständlich warum dann überhaupt danach gefragt wird, ob

"die nehmen absolut keine rücksicht auf ihn.
das ist doch nicht so in ordnung oder??
darf die firma anderen leuten die produkte zum weitervertrieb in europa ainfach so geben????"

Es steht dem türkischen Unternehmen dann ohne weiteres zu, Verträge mit anderen Unternehmen abzuschließen, die auch in Deutschland die Produkte verkaufen wollen.

Als Markeninhaber sollte sich Ihr Freund nicht so sicher sein, dass er sein Rechte im Wege einer Abmahnung geltend machen kann.

Laut Ihren Angaben:

"um sich in irgendeine form abzusichern, damit die türkische firma nicht auch anderen aus deutschland die produkte zum vertreiben gibt, hat er die marke in deutschland und in europa als wortmarke eingetragen bzw. patentiert."

Dieses Vorgehen könnte wettbewerbswidrig sein, so dass er selbst von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Darüber hinaus könnte die Eintragung als rechtsmissbräuchlich gewertet werden, so dass in einem Löschungsverfahren Ihr Freund die Markeinhaberschaft ganz schnell verlieren könnte.

Nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Geduld und Ihre vorzeitige Bewertung!!!

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