ein Recht auf Kindsunterhalt nach Jahren ohne Unterhalt ?
| 17.03.2010 12:24 |
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Familienrecht
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Mein Ex-Mann und ich sind seit Jahren geschieden (8 ?), haben 2 gemeinsame Kinder, Tochter 15 Sohn 12 . Ich habe per Ehevertrag auf Unterhalt verzichtet. Die Kinder haben anfangs bei mir gelebt - Kindergeld ging zu mir, und er hat Unterhalt für beide Kinder (verminderter Satz, ohne ANwalt und Titel - eigene Vereinbarung) bezahlt. Zwischendurch hat der Sohn beim Vater und seiner 2. Frau gelebt (einmal Unterhalt fiel weg - 1 Kindergeld wurde auf den Vater übertragen) . Die 2. Frau wurde schwanger , nachdem Kindsvater mir dann sagte "ich kann jetzt keinen Unterhalt mehr zahlen weil wir ein Kind bekommen" hab ich Schaf gesagt "na gut - irgendwie schaffen wir das schon", der Sohn kam wieder zu mir weil es den beiden zu stressig wurde, dafür pendelte meine Tochter im Wechsel 1 Woche hier / 1 Woche Papa.
Unterhalt keiner - 1 Kindergeld Papa, 1 Kindergeld Mama, Tochter bei mir gemeldet - Sohn obwohl eigentlich bei mir lebt beim Papa gemeldet ... nachdem ja mehr oder weniger jeder gleich viel macht/tut/ausgibt.
die "Diskussionen" ums Geld zwischen mir und meinem Ex-Mann wenn größere Aktionen wie z.B. Schullandheim Schüleraustausch Nachhilfe etc. anstanden wurden immer mehr Anfang dieser Woche hat meine Tochter einen Riesenzoff mit ihrer Stiefmutter gehabt - und dann auch gleich noch von ihrem Papa eine absolute Unterbutterungsansage bekommen ... Fazit: sie hat gestern alle Sachen aus Zimmer bei Papa geräumt und will nicht mehr hin. Meine Tochter hat nach Stress mit Vater ihr Zimmer bei ihm geräumt und will nicht mehr hin - mein Sohn ist sowieso nur jedes 2. WE dort..
Nachdem auch ich mich auf keinerlei Diskussionen mehr einlassen will stellt sich mir die Frage - habe ich / bzw. haben die Kinder nach all den Jahren ohne Kindsunterhalt noch Anspruch darauf ?
Was ist hierfür nötig ? Ein einfacher Besuch beim Anwalt/Jugendamt ? Welche Kosten werden hierfür anfallen ?
Kann ich die Meldeadresse meines Sohnes (ist noch beim Papa gemeldet) und das Kindergeld "einfach so" umändern ?
Ist es für Kindsunterhalt relevant was ich an Einkommen - bzw. ich + mein neuer Mann an Einkommen haben?
den direkten "privaten" Weg zumindest das 2. Kindergeld auf mich zu schreiben habe ich im letzten Jahr versucht - wurde aber vom Ex nicht drauf eingegangen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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