eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten - frühere falsche Angaben
15.03.2010 18:38 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwalt Temuri Kakachia
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Ich brauche eine Auskunft für eine Bekannte von mir. Sie ist thailändische Staatsangehörige und seit mehr als 10 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Zunächst lebte sie teilweise in Thailand und teilweise in Deutschland; seit deutlich mehr als zwei Jahren ist sie ununterbrochen in Deutschland und hatte befristetete Aufenthaltserlaubnisse nach § 28 AufenthG.
Vor etwas mehr als einem Jahr beantragte sie wieder eine Aufenthaltserlaubnis, wobei ich nicht weiß, ob eine befristete oder die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden allerdings schon getrennt. Bei der Befragung durch die Ausländerbehörde machten ihr Ehemann und sie wohl unterschiedliche Angaben über ihr Zusammenleben, so dass die Ausländerbehörde die Vermutung hatte, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen würde, was auch den
Tatsachen entsprach. Im Antrag hatten sie aber wohl angegeben, dass die Ehe noch bestehen würde. Die Ausländerbehörde drohte daraufhin mit Abschiebung und strafrechtlichen Konsequenzen, überprüfte dann aber nochmals den Sachverhalt und befragte u. a. Familienangehörige des Ehemannes. Diese gaben wohl
an, dass die Ehe noch bestehen würde, den beim nächsten Termin erhielt meine Bekannte dann eine auf ein Jahr befristete
Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG.
Bezüglich des damals durchgeführten Verfahrens möchte ich noch anmerken, dass meine Bekannte damals weder Deutsch lesen noch schreiben und auch nur sehr eingeschränkt sprechen konnte, so dass sie das Verfahren nur teilweise verstanden hat. Sie hatte ab dem zweiten Termin befreundete Thailänderinnen dabei, die ihr das Ganze halbwegs - aber eben auch nur eingeschränkt - übersetzt haben. Ein richtiger Dolmetscher war bei dem Verfahren nicht dabei. Inzwischen ist meine Bekannte bei ihrem neuen Freund, einem Deutschen, gemeldet und wird auch von ihm derzeit unterhalten, da sie einen geförderten Deutschkurs macht und nicht arbeitet. Sie hat auch bereits die Scheidung von ihrem Mann beantragt. Der Scheidungstermin war bereits, wobei das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
Nach der Rechtskraft will sie sich in Thailand die nötigen Papiere beschafften und dann ihren neuen Freund heiraten.
Das Problem ist nun, das jetzt ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft und sie eine neue beantragen muss. Auf Grund ihrer mehr als zweijährigen Ehe hätte sie ja eigentlich schon im letzten Jahr ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG gehabt. Dieses will sie wohl auch jetzt beantragen.
Wie sieht allerdings die Rechtslage aus, nachdem sie vor einem Jahr falsche Angaben gemacht hat? Muss sie evtl. eine Strafe zahlen oder droht ihr sogar die Abschiebung? Wie soll sie am besten vorgehen?
M. E. bieten sich folgende Möglichkeiten an, wobei ich natürlich nicht die rechtliche Zulässigkeit und Auswirkung weiß:
- Sie gibt an, dass sie seit einem Zeitpunkt nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von ihrem Mann getrennt ist und sagt vorerst nichts zur Scheidung.
- Sie gibt an, dass sie seit einem Zeitpunkt nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von ihrem Mann getrennt ist und informiert das Ausländeramt über das Scheidungsverfahren, wenn sie nachfragen. Zum Trennungsjahr sagt sie, dass ihr Mann und sie beim Familiengericht ein früheres Datum der Trennung angegeben haben, um möglichst schnell geschieden zu werden.
- Sie informiert das Ausländeramt über das Scheidungsverfahren und gibt zur Trennung an, dass sie zwar mit ihrem Mann noch in einem Haus gelebt hat, aber die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestanden hat (= Trennung von Tisch und Bett). Dieser in Deutschland bestehende Unterschied sei ihr nicht bekannt gewesen.
Wie ist die Rechtslage bzw. wie soll meine Bekannte vorgehen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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