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Frage geschrieben am 29.10.2010 20:27:21

eigenes schmuckdesign

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 661
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe hochwertige Schmuckstücke selbst entworfen und diese anfertigen lassen. Es handelt sich hier um einen breiten Massivgoldring mit vielen einzeln eingefassten Diamanten in verschiedenen Größen, einen massiv gegossenen Herzanhänger mit vielen einzeln eingefassten Diamanten in verschiedenen Größen auf beiden Seiten sowie ein großes Massivgold-Amulett mit Handgravur und einem Diamanten.

Wie kann ich meine Einzelstücke davor schützen, eventuell kopiert zu werden ?

2. Frage: Welche Kosten würden hierfür eventuell für mich entstehen ?

Zum besseren Verständnis: Ich bin eine Privatperson und arbeite nicht in der Schmuckindustrie, bin halt nur ein "Fan" von schönem Goldschmuck.


Antwort geschrieben am 29.10.2010 21:39:53
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Abhängig von der Komplexität des Designs unterliegen Ihre Schmuckstücke dem Urheberrecht, sind also urheberrechtlich geschützt. Dies gilt jedoch nur, wenn die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht wird, dem Werk also ausreichend geistige Schöpfungskraft innewohnen, um als eigenständiges Werk zu gelten. Die Bestimmung der Schöpfungshöhe ist leider etwas sehr subjektiv, und aus der Distanz unmöglich zu leisten.
Kosten entstehen hierbei keine.

Sie können Ihre Schmuckstücke als Geschmacksmuster schützen lassen. Dadurch werden Farbe, Form und Design geschützt. In Ihrem Fall ist der Schutz von Form und Farbe nur beschränkt möglich, da Ringe und Herzen eine vorgegebene Form haben und Gold und Diamanten eine von der Natur vorgegebene Farbe haben.
Zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Für die Anmeldung eines Geschmacksmusters entsteht eine Gebühr iHv € 70, zzgl. eventueller Anwaltskosten.

Der Schutz durch die Geschmacksmustereintragung schützt nur vor gewerblichen Nachahmern, nicht vor privaten Hobbyschmieden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.10.2010 23:01:47

Sehr geehrter Herr Weber,

herzlichen Dank für Ihre umfassende Antwort. Muss ich das Urheberrecht ebenfalls anmelden ? Wenn ja, an wen müsste ich mich in diesem Fall wenden ? (Die Schöpfungshöhe ist für mich - selbstverständlich nur subjektiv - erreicht, da sich die für mich zufriedenstellende Fertigstellung über mehrere Jahre hinzog)

Gerne bin ich bereit, für diese Zusatzinformation weitere 25 Euro zu zahlen. Sollte dies nicht genügen, wäre ich Ihnen für eine finanzielle "Vorgabe" dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.10.2010 23:06:01

Sehr geehrte Ratsuchende,

Nachfragen im Rahmen dieser Plattform sind stets kostenlos.

Das Urheberrecht entsteht automatisch aufgrund des Urhebergesetzes mit Fertigstellung des Werkes. Jedoch ist es hilfreich, einen Zeugen zu haben, um beweisen zu können, dass das Werk tatsächlich von Ihnen entworfen wurde und wann Sie es entwarfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

eigenes schmuckdesign | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-10-29
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