Frage geschrieben am 10.03.2010 12:57:49
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
eigener Laptop als Arbeitsmittel bei Arbeitgeber
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1546Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe 2009 einen neuen Laptop von einem Freund geschenkt bekommen. Er hat einen Wert von 1000€ (inkl. Umsatzsteuer). Diesen Laptop musste ich jeden Tag (10 Monate lang) mit zur Arbeit nehmen (IT-Branche) um dort arbeiten zu können, da mir kein Computer zur Verfügung gestellt wurde.
Wie kann ich das steuerlich geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Antwort geschrieben am 10.03.2010 13:55:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 270
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herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Sie können die Kosten für das Notebook als Werbungskosten geltend machen, sofern Sie den Computer weit überwiegend, besser ausschließlich, für die Arbeit genutzt haben. Hierfür sollten Sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei der Einreichung der Steuererklärung beifügen.
Ich hoffe, Ihnen hilfreich geantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2010 14:06:27
Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für diese super schnelle Antwort!
Gebe ich den Laptop bei Werbungskosten mit seinem vollen Preis an oder schreibe ich ihn über 3 Jahre Nutzungsdauer ab. Muss ich mir jeweils von dem Freund, der mir den Laptop schenkte, die Rechnung geben lassen?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für diese super schnelle Antwort!
Gebe ich den Laptop bei Werbungskosten mit seinem vollen Preis an oder schreibe ich ihn über 3 Jahre Nutzungsdauer ab. Muss ich mir jeweils von dem Freund, der mir den Laptop schenkte, die Rechnung geben lassen?
Viele Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2010 14:10:21
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern der Preis über 400,00 Euro liegt, müssen Sie den Laptop über mehrere Jahre abschreiben. Eine Rechnung wäre wichtig, falls das Finanzamt bzgl. des Preises und der berechtigten Geltendmachung nachfragt. Hier sollte die Rechnung auch auf Sie ausgestellt sein.
Ich hoffe, auch ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern der Preis über 400,00 Euro liegt, müssen Sie den Laptop über mehrere Jahre abschreiben. Eine Rechnung wäre wichtig, falls das Finanzamt bzgl. des Preises und der berechtigten Geltendmachung nachfragt. Hier sollte die Rechnung auch auf Sie ausgestellt sein.
Ich hoffe, auch ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
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