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eigene kündigung und neuanstellung kam nicht zu stande


| 06.06.2012 09:38 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler




ich habe ein großes problem, ich habe mich um eine finaziell bessere anstellung bemüht. ich war zum vorstellungsgespräch und wurde einig für 2000 euro brutto in einen neuen job bei dem deutsch türkischen pflegedienst in berlin lützowstr 21 beginnen zu können. ich habe mo und di 5.und6.6. dort bereits zwei volle tage gearbeiet weil ich frei hatte. ich habe meine alte jetzige anstellung durch einen aufhebungvertrag zum 14.6. gekündigt. nun ist folgendes geschehen. die chefin dort will mich sofort, ihr angebot: wirklich ich solle mich krank schreiben lassen und dann sofort zu ihr kommen. ohne einen schriftlichen vertrag zu vereinbaren, und so etwas mache ich nicht !! ich gehe sauber und ohne kriminell zu werden aus meiner jetzigen position heraus. ein gespräch führte zu nichts. Ich habe sogar angeboten nach meiner frühchicht in der neuen Firma schon zu arbeiten, das schlug sie wütend aus. nun der stand ist meine alte arbeit bin ich zum 14. los, vom arbeitsamt bekomme ich eine 3monatige sperre und neue arbeit habe ich nicht. was tun
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung eigene
06.06.2012 | 11:15

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
231 Bewertungen
Sehr geehrter Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung haben Sie bereits im Vorstellungsgespräch einen Arbeitsvertrag geschlossen, da Sie über die Art der Tätigkeit und die Höhe der Bezahlung mit dem deutsch-türkischen Pflegedienst übereingekommen sind. Ein schriftlicher Vertragsschluss ist zwar sinnvoll, aber nicht erforderlich. Sie haben daher Anspruch, dort ab dem 15.06. zu arbeiten und bezahlt zu werden, und sollten Ihre Arbeitskraft ausdrücklich und nachweisbar (per EINWURFEinschreiben, nicht: ÜBERGABEEinschreiben) anbieten.

Natürlich können Sie als neue Mitarbeiterin gleich wieder gekündigt werden. Hierfür wäre dann aber der Erhalt einer schriftlichen Kündigung erforderlich. Bis zum Ende der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf Ihre Gehalt.

Für eine Sperre beim Arbeitsamt sehe ich keinen Raum. Sie hatten einen mündlichen Arbeitsvertrag mit einer besseren Vergütung geschlossen und durften daher ihren alten Vertrag kündigen. Wenn die neue Arbeitgeberin jetzt vertragsbrüchig wird, kann Ihnen hieraus kein Vorwurf gemacht werden. Sollte also wirklich eine Sperrzeit verhängt werden, sollten Sie hier Widerspruch einlegen.

Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

Bewertung des Fragestellers 2012-06-08 | 20:40


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-08
5/5.0

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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Wuppertal

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