amtsanwaltschaft das er 6wochen zeit hat um auszureisen
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Diese Antwort ist vom 7.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.03.2008 16:30:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage. Leider geben Sie keine konkreten Gründe für die Ausweisung an. Von daher erlaube ich mir, Ihnen einige grundlegende Angaben zu der Problematik zu machen.
Grundsätzlich steht der Schutz von Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates, Art.6 Abs.1 Grundgesetz. Allerdings gibt es Fälle, in denen das Interesse des Staates an Ausweisung / Ausreise des Ausländers trotz bestehender Ehe überwiegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er oder sie in einem nicht unerheblichen Maße straffällig geworden ist. Es gibt dabei Fälle, in welchen die Ausweisung im Interesse der Ausländerbehörde steht. Andererseits gibt es aber auch Fallkonstellationen, bei denen der Gesetzgeber eine zwingende Ausweisung vorsieht, z.B. bei einer Verurteilung über 3 Jahre oder bei mehreren Verurteilungen binnen eines bestimmten Zeitraums.
Letztendlich kann ich Ihnen Ihre Anfrage hier in dem speziellen Fall nicht beantworten. Sie sollten sich in jedem Falle UMGEHEND an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, der die Rechtmäßigkeit der Ausreiseverfügung überprüft und auch dementsprechend handelt.
Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus eine Übertragung des Mandates in Betracht ziehen, so empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.03.2008 16:51:03
mein mann und ich hatten uns geschtritten dann bin ich nicht mit zur afenthalts verlängerrung habe mehrere anzeigen gegen ihn gemacht mit falscher aussage habe alle zurück getzogen und kann mann da noch was gegen tunwurden zum teil eingestellt wir leben mit unseren 3 kindern jetzt wieder zusammen und machen eine familien therapi erstmal wollte ich dass er abgeschoben wird weil wir familiere probleme hatten
mein mann und ich hatten uns geschtritten dann bin ich nicht mit zur afenthalts verlängerrung habe mehrere anzeigen gegen ihn gemacht mit falscher aussage habe alle zurück getzogen und kann mann da noch was gegen tunwurden zum teil eingestellt wir leben mit unseren 3 kindern jetzt wieder zusammen und machen eine familien therapi erstmal wollte ich dass er abgeschoben wird weil wir familiere probleme hatten
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.03.2008 16:53:41
Sehr geehrte Ratsuchende,
Familienprobleme stellen keinen Ausweisungsgrund dar. Inwieweit Ihr Mann in einem Strafverfahren verurteilt worden ist, weiss ich nicht. Letztendlich müsste ich die Ausreiseverfügung prüfen und begutachten. Ohne diese Unterlagen wird eine genaue Beratung nicht möglich sein.
Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt mit der Vertretung Ihres Mannes beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
RA J. Mameghani
Sehr geehrte Ratsuchende,
Familienprobleme stellen keinen Ausweisungsgrund dar. Inwieweit Ihr Mann in einem Strafverfahren verurteilt worden ist, weiss ich nicht. Letztendlich müsste ich die Ausreiseverfügung prüfen und begutachten. Ohne diese Unterlagen wird eine genaue Beratung nicht möglich sein.
Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt mit der Vertretung Ihres Mannes beauftragen.
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