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ebay/Paypal Käuferschutz


26.05.2012 12:03 |
Preis: 25,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Ich habe über eBay per Paypal im März zwei Festplatten an einen Käufer in Spanien zu ~200€ verkauft. Der Käufer bestand auf günstigstem Versand (Päckchen), obwohl ich ein versichertes Paket vorgeschlagen hatte. Wochen später hat er bei PayPal einen Beschwerde-Fall geöffnet und behauptet, dass die Festplatten bei ihm nicht eingetroffen seien. Paypal hat daraufhin den strittigen Betrag auf meinem Paypal-Konto eingefroren und mir diese Woche mitgeteilt, dass sie final für den Käufer entschieden hätten und dass ich die ~200€ Paypal auszugegleichen hätte. Dies mit Verweis auf ihre Paypal-AGBs, nach denen ich zugestimmt hätte, Waren im Wert von über 25€ nur per Tracking zu versenden. Muss ich diese Entscheidung so hinnehmen? Bzw. lohnt es sich, dagegen anwaltlich anzugehen? Rechtsschutzversicherung Advocard ist vorhanden.
26.05.2012 | 12:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
698 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Sie müssen die allgemeine Rechtslage zwischen Verkäufer und Käufer und die Frage von paypal unterscheiden. Wenn Sie als privater Verkäufer den Artikel verkauft haben, wovon ich ausgehe, liegt das Versandrisiko beim Käufer. Das folgt aus § 447 I BGB. Mit der Aufgabe der Sendung geht das Risiko auf den Käufer über.

Ob pay pal im Recht ist, kann ich nicht sicher beantworten, weil nicht klar ist, ob Sie sich verpflichtet haben, alles über 25 € nicht als Päckchen zu versenden. Die Pay pal Richtlinie zum Verkäuferschutz ist hier aber eindeutig, denn ein Versand per Päckchen ohne Nachweis eäre unzureichend.

Im Ergebnis sehe ich wenig Chancen gegen paypal vorzugehen. Das ändert aber nicht daran, dass Sie gegene den Käufer einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises haben, wenn Sie beweisen können, dass Sie die Festplatten versendet haben. Können Sie das nicht beweisen, etwa durch Beleg oder Zeugen, haben Sie wenig Chancen.



Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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