Frage geschrieben am 16.06.2010 12:48:34
ebay verkauf
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1311ich habe am 01.02.2008 über eBay als gewerblicher händler eine software verkauft. nun nach über 2 jahren meldet sich der damalige käufer und verlangt von mit den kompletten kaufpreis zurück weil die software angeblich eine fälschung sei.
er droht mir mit anzeige, anwalt und dass er mit der software zur herstellerfirma geht.
ist dies erlaubt? und was sollte ich tun?
mfg
Antwort geschrieben am 16.06.2010 13:14:25
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sofern es sich tatsächlich um eine gefälschte Software handelt und Ihnen dies bewußt war, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu. Die Gewährleistungsfrist hätte noch nicht zu laufen begonnen, da eine arglistige Täschung anzunehmen sein wird. Strafrechtliche Probleme würden in diesem Fall dazu kommen.
Nach ihrer Schilderung sind Sie sich aber nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine gefälschte Software gehandelt hat, so dass Sie hiervon zumindest keine Kenntnis hatten. In diesem Fall greift die 2- jährige Gewährleistungsfrist. Dies ändert aber nichts daran, dass - ausgehend von einer Fälschung - Sie ein urheberrechtliches- und markenrechtliches Problem haben, sobald der Hersteller hiervon Kenntnis erlangt.
Insofern müssten Sie zunächst klären, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt. Ist dies der Fall, empfiehlt es sich, eine Einigung mit dem Käufer zu erzielen, da in diesem Fall weitere Probleme (Markenrecht, Urheberrecht, Strafrecht) hinzutreten können.
Handelt es sich natürlich um ein Original, wären die Ansprüche zurückzuweisen.
Aufgrund der großen Anzahl der rechtlichen Fragestellungen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu beauftragen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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