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ebay World Of Warcraft Account über ICQ gekauft - Verkäufer verkauft an andere


| 19.03.2012 22:58 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe echt ne große dummheit gemacht - ich hatte vor mir einen WoW account über eBay zu kaufen und habe einen Verkäufer nach seiner ICQ nummer gefragt über ebay - dann haben wir geredet und verhandelt auf 1200EUR - die ich ihm dann Überwiesen habe, er sagte wenn das geld da ist gibt er mir die daten.
Ich wollte dann schon mal gucken ob dieser Account auch wirklich existiert und habe dem Verkäufer einen Screenshot mit einer Auftragsbestätigung vom Online Banking geschickt - daraufhin hat er mir die ganze zeit falsche daten geschickt die nicht funktioniert haben - er meinte das irgendwas nicht richtig sei und er trotzdem lieber warten würde bis er das geld richtig auf dem Konto sieht..
Mein Problem ist das das geld schon längst da sein müsste ! und er trotzdem gerade noch dabei ist den Account nochmal über Ebay zu verkaufen !!! Also wurde ich total betrogen und er möchte den Account jetzt nochmal über Ebay verkaufen ! Kann ich dagegen was machen oder steht mir da nichts offen weil ich über ICQ mit ihm gesprochen habe und einfach bezahlt habe ? Er könnte ja einfach sagen das ich den ICQ verlauf gefälscht habe.... allerdings hat er trotzdem eine Überweisung von mir mit dem verwendungszweck WOW Account.... keine ahnung was meinen sie?

mfg
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Verkäufer verkauft gekauft
20.03.2012 | 00:11

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
511 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es dürfte sehr schwer bis unmöglich für Sie werden, den WoW-Account tatsächlich einzuklagen, jedoch haben Sie gute Chancen, die Rückzahlung des Betrages zu erreichen. Allerdings müssen Sie dafür die Adresse des Verkäufers kennen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Nachfrage vom Fragesteller 20.03.2012 | 08:07

Ok also ich habe den Namen, PLZ und Ort die Straße aber nicht was genau kann ich denn tun wenn ich die genaue Adresse habe das ich mein Geld zurück bekomme? habe ich da so gute chancen das zu 100% wieder zu bekommen ?

Vielleicht noch eine relevante Information: Ich bin in der Schweiz und der Verkäufer sitzt in Deutschland - hoffe das ist kein nachteil :)

Mfg
J.A

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.03.2012 | 20:26

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie müssen nach deutschem Recht vor dem Gericht am Wohnorte des Verkäufers auf Rückzahlung klagen. Am besten schalten Sie zuvor einen deutschen Rechtsanwalt ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2013-01-16 | 17:50


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Rechtsanwalt Robert Weber
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