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Frage geschrieben am 18.12.2011 18:42:48

ebay - Was sollte ich als Verkäufer bei Selbstabholung beachten?

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 953
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Abend!
Ich hab grad meine alte Rudermaschine versteigert, Lieferart ist "Selbstabholung", wir haben uns auf "Barzahlung bei Abholung" geeinigt".

Leider mach ich das zum ersten Mal.

Wie ist denn da die Reihenfolge mit Bezahlung, Empfang der Ware und Abtransport aus der Wohnung (Mehrfamilienhaus, 2. Stock, ich bin Mieter)?

Gibt es da Formalitäten (Empfangsbestätigungen, Quittungen, etc.) zu beachten?

Und ab wann ist das Gerät soweit Eigentümer des Verkäufers, dass es sein Problem ist, wenn es runterfällt und kaputtgeht?

Viele Grüße!
Volker


Antwort geschrieben am 18.12.2011 19:08:58
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie ein solches Gerät aus Ihrer Wohnung verkaufen, dann ist die Reihenfolge, dass vor der Übergabe des Gerätes der Kaufpreis gezahlt werden sollte, um eventuelle Zahlungsschwierigkeiten im Vorfeld auszuschließen.

Nach der Bezahlung sollte dann die Übergabe des Gerätes stattfinden.
Die Übergabe (und damit die Eigentumsübertragung) gilt als erfolgt, wenn der Käufer an das Gerät herangeführt wird, also noch vor dem Abtransport.
Die Übergabe bewirkt, dass die Gefahr des Transports auf den Käufer übergeht und er für Beschädigungen an Drittgegenständen zu haften hat. Auch wenn das Gerät herunterfallen sollte, hätten Sie damit nichts mehr zu tun, wenn Ihnen daran kein Verschulden trifft. Deswegen sollten Sie beim Abtransport nicht unbedingt mithelfen.

Hinsichtlich des Kaufpreises sollte auch eine Quittung ausgestellt werden, um den Empfang des Geldes zu belegen und damit auch die Übergabe des Gerätes.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.12.2011 19:35:03

Danke für die Antwort!
Eine Frage noch, kann ich vor der Bezahlung (d.h. nach dem "Heranführen") eine Empfangsbestätigung für die Ware verlangen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.12.2011 20:37:49

Sehr geehrter Fragesteller,

auch dies können Sie natürlich bei der Übergabe verlangen, um einen Nachweisbeleg bezüglich der Abholung durch den Käufer zu besitzen.

Bei weiteren Nachfragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

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ebay - Was sollte ich als Verkäufer bei Selbstabholung beachten? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-18
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