eBay: Laptop ersteigert, Verkäufer verweigert Herausgabe wg. falschem Preis
| 26.09.2011 15:50 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 2 Stunden
Auf einer bekannten Auktionsplattform habe ich einen MacBook für 7,40€ bei einem gewerblichen Händler per Sofortkauf ersteigert und sofort bezahlt. Dieser verweitert die Herausgabe des Gerätes:
---8<---
[...]
wir müssen leider als Verkäufer diese Bestellung stornieren. Aufgrund eines Systemfehlers in Vergangenen Wochenende kam es zu Irrtum. Bitte entschuldigen Sie vielmals. Jeder Mensch weiß, dass man ein Notebook im Wert von ***€ nicht für ***€ kaufen kann.
*** wurde bereits Heute Morgen informiert.
Sollten Sie mit der Stornierung nicht einverstanden sein, so dann geben Sie mir bitte Bescheid. Wir werden dann Rechtlich diesen Irrtum anfechten.
[...]
---8<---
Ich bin der Ansicht, daß ich im Fall einer Anfechtung seitens des Verkäufers einen Schadenersatz gem. § 122 BGB geltend machen kann, selbst wenn er wegen Irrtums anfechten sollte (§ 119 BGB).
Andererseits gibt es ein BGH Urteil (VIII ZR 79/04), was mich unschlüssig sein läßt.
Frage: Kann ich meinen Anspruch geltend machen, sofern ich eine angemessene Frist für Übergabe und Übereignung der Kaufsache setze?
Trifft nicht Ihr Problem?
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