Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Verkäufer A, sitzt in Deutschland, hat am 10.12.2007 ein Handy bei eBay angeboten. Käufer B, sitzt in Spanien, hat dies zu 140,00€ ersteigert. Der Versand erfolgt, etwas verspätet, aber erfolgt. Der Versand erfolgt unversichert, nachdem Käufer B auch keine Angaben / bitten zum Versand gemacht hat. Angeblich kommt das Handy nicht an. Der Käufer bewertet negativ und weist darauf hin, dass er Anzeige erstatten wird. Am 31.08.2010 (fast 3 Jahre später) wird Verkäufer A in der Ermittlungssache vorgeladen und macht seine Aussage, welche aber nur noch sehr schwammig ist, da der Fall längst in Vergessenheit geraten ist und knapp 3 Jahre zurückliegt. Anfang März 2011 erhält Verkäufer A nun die Vorladung zum Gericht Ende April in Spanien.
Fragen:
1. Liegt eine Verjährung vor?
2. Ist Verkäufer A gezwungen zu erscheinen? (Wohnort Deutschland)
3. Wer ist in der Beweispflicht?
4. Was kann, im Falle einer Verurteilung, Verkäufer A zukommen?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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